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Mallorca – Das Urteil ist milder ausgefallen als erwartet: Für 16 Jahre soll der deutsche Rentner Rudolf Messerer ins Gefängnis. Ein Geschworenengericht hatte den 74-Jährigen am 22. Mai für schuldig erklärt, seine Lebensgefährtin Katharina B. ermordet zu haben. Der Richter verhängte nun die Mindeststrafe für Mord (15 Jahre) sowie ein Jahr wegen unerlaubten Waffenbesitzes und blieb damit um sechs Jahre unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 22 Jahren Haft. Außerdem soll Messerer 150.000 Euro Schadensersatz an die Tochter von Katharina B. zahlen. Angehörige des Opfers äußerten sich MM gegenüber zufrieden mit dem Urteil.

Allerdings ist das letzte Wort in dem Prozess um das Gewaltverbrechen noch nicht gesprochen. Denn Messerers Anwalt sagte auf Anfrage, er werde in Berufung gehen. Er hat nun bis Ende kommender Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Er bleibe dabei, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe. Außerdem sei der Prozess nicht so verlaufen, wie es ansonsten üblich sei. Was er damit genau meine, wollte er jedoch auf Nachfrage nicht sagen. Während des Prozesses war es zwischen ihm und dem Richter mehrfach zu heftigen Wortgefechten gekommen. Dabei ging es um die Rolle des Vorsitzenden und um eine mögliche Beeinflussung der Geschworenen.

Messerer hat am 23. Juli 2006 seine Lebensgefährtin erschossen, mit der er gemeinsam in Cala Murada lebte. Während der gebürtige Münchner beteuert, beim Putzen der Waffe habe sich der Schuss versehentlich gelöst, entschieden die Geschworenen in dem Indizien-Prozess auf Mord.

Als belastend werteten sie vor allem Messerers berechnendes Vorgehen nach dem Todesschuss. So log er die Polizei zunächst an und erzählte von einem Räuber, der über den Gartenzaun geklettert sei und Katharina B. erschossen habe. Später gestand er, dies frei erfunden zu haben – aus Angst, man werde ihm die Wahrheit nicht glauben, wie er während des Prozesses sagte.

Statt Hilfe zu holen, begann Messerer nach der Tat außerdem, die Blutlache aufzuwischen, versteckte dann das Gewehr unter einem Küchenschrank, brach Zweige eines Busches ab, um die „Räuber-Version” zu stützen und zeigte sich auch ansonsten nur wenig erschüttert: Als die Polizei am Tatort eintraf, nahm er ein Bad im Pool.

Keinerlei Aussage macht der Richter in seiner Urteilsbegründung zum Tatmotiv. Dieses Thema spielte auch während des Prozesses keine Rolle. Laut Angehörigen wollte sich die damals 62-jährige Katharina B. von Messerer trennen.

Weniger streng als erwartet fiel das Urteil aus, weil die Geschworenen Messerers lange Untersuchungshaft als strafmildernd bewerteten. Der offenbar gesundheitlich angeschlagene Rentner hat fast drei Jahre lang im Gefängnis von Palma auf seinen Prozess gewartet. Aus diesem Grund hatte sich auch das deutsche Konsulat in Palma für den Fall interessiert.

Die Zeit der U-Haft wird ohnehin auf die Strafe angerechnet. Zudem plädierten die Geschworenen wegen Messerers Alter auf einen teilweisen Straferlass. Ein solches Gnadengesuch wird nun automatisch bei der Zentralregierung in Madrid gestellt. Wie lange er am Ende also tatsächlich noch im Gefängnis sitzen muss, ist weiter offen.