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Dem Vorwurf der Abzocke sehen sich letzthin einige Autovermieter auf Mallorca ausgesetzt. Der Grund dafür sind fragwürdige Tankregelungen, bei denen die Kunden benachteiligt werden. Mehrere Mallorca-Urlauber haben sich in den vergangenen Wochen über das Vorgehen verschiedener Anbieter beschwert.

„Krasse Übervorteilung der Kunden” beklagt etwa MM-Leser Günther Uhlig. Ihm waren während seines letzten Inselaufenthalts bei der Abholung des Mietwagens 82 Euro für die Tankfüllung „abgeknöpft” worden, wie er schreibt. Zurückgeben sollte er den Wagen mit leerem Tank. „Es ist ja wohl unmöglich, den Tank bis auf den letzten Tropfen leer zu fahren.” Der Mietwagenverleiher profitierte also vom Restsprit. Geld wurde nicht erstattet.

Im Gegenteil: Die erste Tankfüllung sei auch noch vollkommen überteuert berechnet worden. Schließlich passten in den gemieteten Ford Focus gerade einmal 53 Liter. Bei einem Literpreis von 1'13 Euro koste eine Tankfüllung jedoch nur rund 60 Euro, nicht 82, hat Uhlig ausgerechnet. „Ein satter Gewinn für den Vermieter”, findet er.

Auch der ADAC hat sich des Themas angenommen. Unter dem Titel „Dreiste Autovermieter zocken ab” warnt der Automobilclub in einer Mitteilung vor solchen und ähnlichen Praktiken. „Autovermieter im Ausland verlangen häufig überhöhte Tankpauschalen”, so der ADAC. Der Preisunterschied zur tatsächlichen Betankung könne bis zu 40 Prozent betragen. Man solle besonders bei vermeintlichen Schnäppchen vorsichtig sein und die Leistungen vor Vertragsabschluss genau vergleichen, rät der ADAC.

Auch die spanische Verbraucherschutzorganisation Facua weist auf Probleme bei den Tankregelungen mancher Mietwagenfirmen hin. Wird bei der Fahrzeugübernahme die erste Tankfüllung bereits berechnet, solle man darauf achten, dass der Preis tatsächlich den realen Kosten entspricht. Laut Facua gibt es auf dem spanischen Mietwagenmarkt drei verschiedene Tankregelungen, die allesamt legal sind: Übernahme und Abgabe des Autos jeweils vollgetankt; Übernahme vollgetankt und Abgabe leer gefahren; sowie Übernahme mit fast leerem Tank und Abgabe mit fast leerem Tank.

Wird der Wagen entgegen der Abmachung nicht vollgetankt zurückgegeben, kann der Vermieter die Differenz sowie eine Servicepauschale kassieren, heißt es bei Facua. Die Variante, bei der der Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe leer sein kann, führe in vielen Fällen zur Benachteiligung der Kunden. „Es ist unmöglich, den Tank vollkommen leer zu fahren und für Restsprit gibt es kein Geld zurück”, so Facua.

Beim Blick in die Geschäftsbedingungen einiger mallorquinischer Autovermieter bestätigt sich das Bild: Es gibt viele verschiedene Tankregelungen. Am häufigsten ist nach wie vor – wie in Deutschland fast ausschließlich üblich – die Regelung „Voll-zu-voll”, es gibt aber eine Reihe von Fällen, in denen die Regelung „Voll-zu-leer” angewendet wird. Hin und wieder ist die Frage, welche Tankregelung greift, von der Mietdauer abhängig.

„Das Auto mit leerem Tank zurückgeben zu können, hat auch Vorteile”, gibt Ramón Reus zu bedenken, der Vorsitzende des balearischen Autovermieter-Verbandes Aevab. „Man muss sich dann nicht mehr ums Tanken kümmern und spart sich Mühe.” Allerdings sollten die dann vom Vermieter erhobenen Gebühren für die erste Tankfüllung auch den realen Preisen entsprechen. Außerdem müsse auch für den noch im Tank vorhandenen Restsprit Geld erstattet werden. Das gebiete die Fairness. „In jedem Fall sollten sich die Kunden vor dem Vertragsabschluss genau die Geschäftsbedingungen durchlesen”, sagt Reus.