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Mallorca, 11. März – Keine Skrupel kannten die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung bei einem Begräbnis in Palma: Als sich herausstellte, dass der Sarg nicht in die Grabnische passte, griffen sie kurzerhand zu einer Axt. Die trauernden Angehörigen des Verstorbenen mussten mit ansehen, wie der Sarg mit groben Schlägen auf das rechte Maß zurechtgehackt wurde. Jetzt sind sie vor Gericht mit einer Schadensersatzklage gescheitert, wie die Tageszeitung "Ultima Hora" berichtet.

Der Urteilsbegründung zufolge stellten die Friedhofsmitarbeiter fest, dass der Sarg zu hoch war, als er schon zur Hälfte in der Grabnische steckte. Die Angehörigen seien daraufhin vor die Wahl gestellt worden: Entweder müsse das Kruzifix von der Oberseite des Sarges abgeschraubt werden oder aber man entferne die Füße des Sarges. Die Familie des Toten entschied sich für Letzteres. Was die Angehörigen nicht erwartet hatten: Die Friedhofsmitarbeiter machten sich sogleich mit einer Axt an die Arbeit.

Der Richter in Palma wies die Klage gegen die Friedhofsverwaltung nun dennoch ab. Er begründete seine Entscheidung damit, die Versicherung des Verstorbenen sei letztendlich für den Fehler verantwortlich. Diese habe den Sarg gestellt und hätte sich vergewissern müssen, dass er auch tatsächlich in die Nische passe. Die Angehörigen wiederum hätten sich auch für eine Verschiebung des Begräbnisses auf einen anderen Tag entscheiden können, als die Probleme auftauchten. Die Friedhofsmitarbeiter dagegen seien so vorgegangen, wie es in solchen Fällen üblich sei.