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7. Juli – Drei Tage lang kämpften die Ärzte um ihr Leben, doch am Mittwochmorgen erlag die Urlauberin aus Portugal, die am Sonntag zusammen mit ihrer Tochter mit einem Parasailing-Schirm in Arenal abgestürzt war, ihren schweren Verletzungen. Nach Angaben eines Kliniksprechers hatte sich die Frau beim Sturz auf den Asphalt schwere innere Verletzungen zugezogen.

Der Zustand der 19-jährigen Tochter, die sich seit Dienstag auf der normalen Krankenstation befindet, sei stabil, durch Wirbelsäulenverletzungen sei sie aber noch gelähmt.

Der Unfall ereignete sich am Sonntagmittag am Strand von Arenal. Beim Parasailing wird eine Art Gleitschirm an einem Seil von einem Boot übers Meer gezogen. Die Touristinnen hatten einen gemeinsamen Flug mit dem Schirm gebucht. Sie befanden sich rund 35 Meter über dem Meeresspiegel, als das Unglück passierte. Schuld an dem Unfall war laut Betreiber eine kräftige Windböe, die das Seil reißen ließ.

Anschließend trieb der Schirm, an dem die Passagiere hingen, mit großer Geschwindigkeit landeinwärts. Die Frauen wurden gegen zwei Passanten geschleudert, bevor sich der Schirm in einer Palme verfing und die Frauen auf die Uferpromenade stürzten.

Die beiden Portugiesinnen wurden dabei so schwer verletzt, dass sie auf die Intensivstation des Krankenhauses Son Espases gebracht werden mussten. Die Rettungskräfte diagnostizierten bereits am Unfallort bei der 19-jährigen Tochter eine Wirbelsäulenverletzung mit Lähmungserscheinungen, während die Mutter Quetschungen an Bauch und Rippen erlitten hatte und so hart mit dem Kopf aufgeschlagen war, dass sie ohnmächtig wurde.

Sie soll sich schwere Schädelbrüche mit großem Blutverlust zugezogen haben. Der Ehemann und Vater der Opfer war Augenzeuge des Unglücks und erlitt einen Schock.

Polizei und Sicherheitsexperten untersuchten noch am Montag die Ursache des Unglücks. Den Beamten zufolge verfügt der Konzessionsnehmer des Strandgeschäftes über alle nötigen Genehmigungen der zuständigen Behörden sowie über eine gültige Haftpflichtversicherung für den Betrieb. Auch die Untersuchung der Bootsausrüstung, des Fallschirms sowie des Seils und der Winsch habe keine Unregelmäßigkeiten ergeben. Alle Sicherheitsbestimmungen seien korrekt eingehalten worden, meldete die Nationalpolizei in ihrem Untersuchungsbericht an das Gericht.

Der Betreiber des Sportangebotes, der das Boot am Unglückstag selbst steuerte, fürchtet deshalb nach eigener Aussage keine rechtlichen Konsequenzen. Der mallorquinische Kapitän und Segler führt sein Geschäft seit Jahren zwischen dem Balneario vier und fünf an der Playa de Palma. Die Ursache des Unglücks sieht er in einer kräftigen Böe, die unerwartet eingesetzt habe.

Das Seil habe die hohe Spannung nicht ausgehalten. „Die Behörden verlangen von uns ein Seil, das eine Zugkraft von bis zu zwei Tonnen aushält. Ich habe sicherheitshalber eines mit einer Stärke von bis zu drei Tonnen benutzt, trotzdem ist es durch die Gewalt der Böe gerissen.”

Etwas Ähnliches sei ihm zuvor noch nie passiert. Als der Wind einsetzte, habe er sofort die Geschwindigkeit des Bootes gedrosselt, um den Schirm abzusenken, doch in dem Moment sei das Seil auch schon gerissen. Nach der jetzigen Erfahrung hält es der Betreiber für notwendig, Seile mit fünf Tonnen Zugkraft zur Vorschrift zu machen.

Zuständig für die Genehmigungen und die Sicherheitsvorkehrungen zum Betreiben eines „Parasailing”-Geschäfts sind die Hafen- und die Küstenbehörde sowie das Handelsministerium der Balearen. Eine gesetzliche Norm für die Sicherheitsbestimmungen des „Parasailings” – etwa maximale Geschwindigkeit und Reichweite des Bootes, Dicke und Beschaffenheit des Seiles oder der Winde – gibt es laut Experten aber nicht.