7. Juli – Drei Tage lang kämpften die Ärzte um
ihr Leben, doch am Mittwochmorgen erlag die Urlauberin aus
Portugal, die am Sonntag zusammen mit ihrer Tochter mit einem
Parasailing-Schirm in Arenal abgestürzt war, ihren schweren
Verletzungen. Nach Angaben eines Kliniksprechers hatte sich die
Frau beim Sturz auf den Asphalt schwere innere Verletzungen
zugezogen.
Der Zustand der 19-jährigen Tochter, die sich seit Dienstag auf
der normalen Krankenstation befindet, sei stabil, durch
Wirbelsäulenverletzungen sei sie aber noch gelähmt.
Der Unfall ereignete sich am Sonntagmittag am Strand von Arenal.
Beim Parasailing wird eine Art Gleitschirm an einem Seil von einem
Boot übers Meer gezogen. Die Touristinnen hatten einen gemeinsamen
Flug mit dem Schirm gebucht. Sie befanden sich rund 35 Meter über
dem Meeresspiegel, als das Unglück passierte. Schuld an dem Unfall
war laut Betreiber eine kräftige Windböe, die das Seil reißen
ließ.
Anschließend trieb der Schirm, an dem die Passagiere hingen, mit
großer Geschwindigkeit landeinwärts. Die Frauen wurden gegen zwei
Passanten geschleudert, bevor sich der Schirm in einer Palme
verfing und die Frauen auf die Uferpromenade stürzten.
Die beiden Portugiesinnen wurden dabei so schwer verletzt, dass
sie auf die Intensivstation des Krankenhauses Son Espases gebracht
werden mussten. Die Rettungskräfte diagnostizierten bereits am
Unfallort bei der 19-jährigen Tochter eine Wirbelsäulenverletzung
mit Lähmungserscheinungen, während die Mutter Quetschungen an Bauch
und Rippen erlitten hatte und so hart mit dem Kopf aufgeschlagen
war, dass sie ohnmächtig wurde.
Sie soll sich schwere Schädelbrüche mit großem Blutverlust
zugezogen haben. Der Ehemann und Vater der Opfer war Augenzeuge des
Unglücks und erlitt einen Schock.
Polizei und Sicherheitsexperten untersuchten noch am Montag die
Ursache des Unglücks. Den Beamten zufolge verfügt der
Konzessionsnehmer des Strandgeschäftes über alle nötigen
Genehmigungen der zuständigen Behörden sowie über eine gültige
Haftpflichtversicherung für den Betrieb. Auch die Untersuchung der
Bootsausrüstung, des Fallschirms sowie des Seils und der Winsch
habe keine Unregelmäßigkeiten ergeben. Alle Sicherheitsbestimmungen
seien korrekt eingehalten worden, meldete die Nationalpolizei in
ihrem Untersuchungsbericht an das Gericht.
Der Betreiber des Sportangebotes, der das Boot am Unglückstag
selbst steuerte, fürchtet deshalb nach eigener Aussage keine
rechtlichen Konsequenzen. Der mallorquinische Kapitän und Segler
führt sein Geschäft seit Jahren zwischen dem Balneario vier und
fünf an der Playa de Palma. Die Ursache des Unglücks sieht er in
einer kräftigen Böe, die unerwartet eingesetzt habe.
Das Seil habe die hohe Spannung nicht ausgehalten. „Die Behörden
verlangen von uns ein Seil, das eine Zugkraft von bis zu zwei
Tonnen aushält. Ich habe sicherheitshalber eines mit einer Stärke
von bis zu drei Tonnen benutzt, trotzdem ist es durch die Gewalt
der Böe gerissen.”
Etwas Ähnliches sei ihm zuvor noch nie passiert. Als der Wind
einsetzte, habe er sofort die Geschwindigkeit des Bootes
gedrosselt, um den Schirm abzusenken, doch in dem Moment sei das
Seil auch schon gerissen. Nach der jetzigen Erfahrung hält es der
Betreiber für notwendig, Seile mit fünf Tonnen Zugkraft zur
Vorschrift zu machen.
Zuständig für die Genehmigungen und die Sicherheitsvorkehrungen
zum Betreiben eines „Parasailing”-Geschäfts sind die Hafen- und die
Küstenbehörde sowie das Handelsministerium der Balearen. Eine
gesetzliche Norm für die Sicherheitsbestimmungen des „Parasailings”
– etwa maximale Geschwindigkeit und Reichweite des Bootes, Dicke
und Beschaffenheit des Seiles oder der Winde – gibt es laut
Experten aber nicht.
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