Radfahrer bis zu 12 Jahren in Begleitung von Erwachsenen dürfen auf Fußgängerwegen fahren.

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Die Stadtverwaltung von Palma hat die neue Radfahrer-Verordnung beschlossen, die im April in Kraft treten soll – vorausgesetzt der Stadtrat stimmt wie erwartet zu.

Danach ist es Kindern bis 12 Jahren erlaubt, auf dem Bürgersteig zu fahren, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen sind und ihre Geschwindigkeit nicht das Tempo eines Spaziergängers überschreitet.  

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Der Dezernent für Verkehr, Gabriel Vallejo, kündigte zudem an, öffentliche Parks und Fußgängerwege auf ihre Tauglichkeit für den Fahrradverkehr zu überprüfen. Allgemein soll das Radfahren dort sowie in Fußgängerzonen nur zwischen 20 Uhr abends und 10 Uhr morgens und an Feiertagen erlaubt sein.

Die zugelassene Höchstgeschwindgkeit auf Fahrradwegen soll künftig 30 Stundenkilometer betragen. Wird ein Fahrrad länger als 48 Stunden an einen Baum, eine Laterne oder ein Schild angekettet stehen gelassen, kann die Lokalpolizei es einziehen.

Die Bußgelder sollen bei leichten Verstößen 60 Euro betragen, bei mittelschweren 120 Euro, bei schweren bis zu 300 Euro.