Weitgehend regungslos verfolgte der Angeklagte das Verfahren. Bei den im Gericht anwesenden Angehörigen entschuldigte er sich eher halbherzig. | Foto: Alejandro Sepúlveda

TW
0

Das Landgericht der Balearen hat gegen den 35 Jahre alten Alejandro de Abarca eine der höchsten Strafen für einen Einzelmord in der spanischen Justizgeschichte verhängt. Der Spanier wurde des Mordes an Ana Niculai und fünf weiteren Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 33,5 Jahren Haft verureilt.

Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von 44,5 Jahren gefordert, der Anwalt der Angehörigen 47 Jahre Haft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass de Abarca im Juli 2010 die damals 25-jährige Rumänin Ana Niculai auf einem Parkplatz in Palma überfallen, entführt und anschließend getötet hate.

Der kleinwüchsige Mörder, genannt "der Zwerg", muss zudem die Familienangehörigen sowie dem Verlobten des Opfers jeweils eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro zahlen.

Niculais Leiche war im Kofferraum ihres eigenen Autos auf einem Feldweg in Muro gefunden worden. Das Opfer war gefesselt und bis zur Unkenntlichkeit verbrannt, da der Täter das Fahrzeug in Brand gesetzt hatte. Nach Angaben der Gutachter lebte Ana Niculai noch, als das Feuer gelegt wurde. Vorausgegangen war ein 13-stündiges Martyrium, im Laufe dessen de Abarca der jungen Frau Heroin verabreicht hat, um sie in einen Dämmerzustand zu versetzen. Der Staatsanwalt nannte de Abarca im Laufe des Verfahrens die "Fleischwerdung des Bösen".

Der Angeklagte hatte behauptet, dass das Opfer freiwillig mit ihm gefahren sei, um mit ihm Drogen zu konsumieren. Auch die Anschuldigung, dass er ihr 500 Euro gestohlen haben soll, wies er zurück. Er selbst habe 18.000 Euro dabeigehabt und davon die Drogen besorgt.

De Abarca ist mehrfach vorbestraft und befand sich am Tattag auf der Flucht, nachdem er von einem Freigang nicht mehr zurückgekehrt war. Zwischen der Meldung des Gefängnisses und dem Beginn der Suche sollen mehr als fünf Stunden vergangen sein. Die bei der Entführung ermittelnden Beamten hatten davon außerdem nichts gewusst. Die Angehörigen des Opfers erwägen eine Klage gegen den spanischen Staat wegen dieser Versäumnisse. (zap)