Kein Schaulaufen auf der Rampe
Prinzessin Cristina darf im Auto zum Gericht vorfahren
Die der Korruption beschuldigte Königstochter Cristina darf zu ihrer Vernehmung am 8. Februar im Auto zum Eingang des Gerichtsgebäudes in Palma de Mallorca vorfahren. Das hat Gerichtspräsident Francisco Martínez Espinosa bekannt gegeben. Auf diese Weise muss die Infantin die berühmt-berüchtigte Rampe zum Gericht nicht zu Fuß hinablaufen, berichtet die spanische Tageszeitung "Ultima Hora" online am Freitag unter Berufung auf die Nachrichtenagentur EFE.
Das letzte Wegstück bis zum Eingang des Gerichtsgebäudes ist ein notorisches Element in der Berichterstattung rund um die zahlreichen Korruptionsverfahren, die in den vergangenen Jahren auf Mallorca juristisch aufgearbeitet wurden. Dutzende Kamerateams und Pressefotografen halten dabei stets fest, wenn ein prominenter Beschuldigter seinen Gang vor den Ermittlungsrichter antritt.
Schon bei der Vernehmung von Cristinas Ehemann Iñaki Urdangarin gingen die Aufnahmen um die Welt, wie er die Rampe herabschritt und sich sogar an die Pressevertreter wandte. Auch andere ehemalige Politiker der Balearen sind dort bereits gefilmt worden.
Im Vorfeld der Vorladung für Cristina war in den Medien reichlich diskutiert worden, ob auch die Tochter des spanischen Königs Juan Carlos dieses "Schaulaufen" absolvieren müsse. Das Gericht entschied nun gegen das bisher übliche Prozedere. "Aus Sicherheitsgründen" dürfe die Prinzessin mit dem Auto vorfahren, so sie dies wünsche.
Gerichtspräsident Martínez begründete diesen Schritt mit den Vorgaben der Nationalpolizei, die darüber zu wachen habe, dass die Prinzessin ohne Gefährdungen zum Gerichtsgebäude hin- und wieder zurückgelangen könne.
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