Das Archivfoto zeigt Polizeibeamte in Palma bei der Festnahme von Taschendieben. | Foto: Alejandro Sepúlveda

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Ein einschlägig als Wiederholungstäter bekannter Taschendieb in Palma de Mallorca darf sich dem Stadtzentrum sowie der Playa de Palma nicht weniger als drei Kilometer nähern. Diesen Platzverweis sprach jetzt eine Richterin aus. Das heißt konkret: Weite Teile der Altstadt sowie der Tourismusmeile am Strand sind für den Mann unzugänglich.

Das Urteil gilt auf den Balearen als innovativ und richtungsweisend. Bislang waren in etwa 50 Fällen Platzverweise für Kleinkriminelle wie Taschendiebe, Hütchenspieler und Nelkenfrauen ausgesprochen worden. Sie durften sich etwa der Meerespromenade oder dem Umfeld der Kathedrale nicht weniger als 500 Metern nähern.

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Der verurteilte Taschendieb ist seit Jahren als notorischer Kleinkrimineller bekannt. Wenn die Polizei den aus Rumänien stammenden Mann festnahm und vor Gericht brachte, konnte er das Justizgebäude unter Auflagen rasch wieder verlassen.

Mit dem jetzigen Urteil und dem Sperrbezirk hat die Richterin den Ordungsbehörden nun ein neues Mittel an die Hand gegeben: Verstößt der Verurteilte gegen die Vorgabe, kann er im Wiederholungsfall im Gefängnis in Haft genommen werden.

Palmas Altstadt gilt als Eldorado für professionelle Taschendiebe. Insbesondere an Tagen, an denen Kreuzfahrtschiffe im Hafen festmachen, tummeln sich im Zentrum mehrere Tausend Urlauber in den teils engen Gassen und auf den bevölkerten Plätzen.