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Es gibt Neuigkeiten zur „Operation Casablanca” gegen die Hells Angels auf Mallorca: Knapp 15 Monate nach der Razzia gegen die organisierte Kriminalität im Juli 2013 befinden sich nur noch drei Verdächtige in Untersuchungshaft. Neben dem mutmaßlichen Bandenchef Frank Hanebuth handelt es sich um Khalil Youssafi, der auf der Insel die Bordell- und Erpressungsgeschäfte der Rockermafia geleitet haben soll, sowie um Paul E. alias „Thrombose-Paul”, der sich mit Hanebuth eine Finca bei Lloret de Vistalegre teilte. Dem ehemaligen Frankfurter Zuhälter wird vorgeworfen, Kontakte zu „Investoren” aus dem deutschen Rotlicht-Milieu hergestellt zu haben

Auf freiem Fuß ist mit Abdelghani Youssafi seit Kurzem ein weiterer Beschuldigter. Wie MM aus Justizkreisen erfuhr, wurde der Bruder von Khalil Youssafi gegen eine Kaution von 20.000 Euro vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen. Er muss sich in regelmäßigen Abständen bei der Polizei melden und darf Spanien nicht verlassen, sein Reisepass wurde eingezogen. Der in Frankfurt geborene Marokkaner gilt als brutaler Zuhälter. Er ist unter anderem wegen Menschenhandels und schwerer Körperverletzung vorbestraft. In jungen Jahren wurde ihm deswegen die Einbürgerung verweigert, während andere Geschwister wie sein in Tanger geborener Bruder Khalil deutsche Pässe bekamen.

Eine Begründung für die Freilassung auf Kaution wurde nicht genannt. Hinweise auf eine bevorstehende Entlassung von Frank Hanebuth und den beiden restlichen Kumpanen gibt es laut MM-Informationen bisher aber nicht. Offenbar will die Staatsanwaltschaft das Trio für die Rädelsführerschaft einer kriminellen Vereinigung verantwortlich machen. Sollten die Vorwürfe beweisbar sein, droht den Hauptbeschuldigten laut spanischen Juristen eine Mindeststrafe von acht Jahren Haft.

In einem Mega-Prozess, dessen Beginn laut Nationalem Gerichtshof für 2015 vorgesehen ist, wird es auch um Vorwürfe wie Menschenhandel, Drogengeschäfte, schwere Erpressung und Geldwäsche gehen. Die Mehrzahl der etwa 25 Verhafteten konnte mittlerweile gegen Geldauflage das Gefängnis verlassen. Da die Ermittlungsakten mehr als 15.000 Seiten umfassen, zeichnet sich eine lange Verfahrensdauer ab. Bis zu vier Jahre Untersuchungshaft sind in Spanien rechtlich möglich. Erst nach zwei Jahren muss ein Richter nochmals formal über die Verlängerung entscheiden, wenn alle Anträge auf Haftprüfung erfolglos geblieben sind.