Das Gelände bei Pollença. | Foto: Elena Ballestero

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Schon wiederholt haben Balearen-Regierungen aus ökologischen Gründen privates Bauland unter Naturschutz gestellt - und für diese Umwidmung horrende Entschädigungszahlungen aufbringen müssen. Ein neues Urteil des Obersten Spanischen Gerichtshofs lässt die derzeitige Regierung aufatmen: Es hat einen früheren Richterspruch annulliert, wonach den Besitzern eines solchen Grundstücks in Pollença eine Entschädigung von 1,6 Millionen Euro zustand. Umweltschützer sehen in dem Vorgang einen Präzedenzfall.

"Das Urteil zeigt, dass die Entschädigungsforderungen nicht so einfach durchgehen, wie die Bauherren behaupten", feiert die Umweltgruppe GOB den "Sieg für den Naturschutz".

Worum geht es? Der links-grüne "Pacte de Progres", der die Inseln von 2007 bis 2011 regierte, beschloss 2008 ein Gesetz, mit dem er mehrere Baugebiete unter Naturschutz stellte, darunter etwa die Höhen der Urbanisation Vilar in Pollença. Die Eigentümer klagten - und bekamen vor dem Obersten Gericht der Balearen recht. 1,6 Millionen Euro sollte die Balearen-Regierung bezahlen.

Nun wurde hochgerechnet. Die heutige, PP-geführte Regierung sah für alle umgewidmeten Gebiete - 46 an der Zahl - Entschädigungszahlungen von mehr als 700 Millionen Euro auf sich zukommen. Angesichts dieses Panoramas wurde in mehr als einem Fall überlegt, das geschützte Land wieder zu Bauland zu machen - wobei für die Umweltschützer klar war: Die Regierung schiebt das Argument der Entschädigungen nur vor, um die Betonmischer wieder anwerfen zu können.

Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat das erste Urteil zur Entschädigung von Pollença mit der Begründung gekippt, dass die Bauherren die Antragsfristen für ihre Projekte nicht eingehalten hätten. Eine Entschädigung stehe den Promotoren gleichwohl zu - aber nur für ihre bislang entstandenen Kosten, nicht aber für die Gewinn-erwartung aus den Projekten. Über die Höhe der - wesentlich geringeren - Summe ist noch nicht entschieden.