Die Status der Urbanisation an der Cala Carbó in Pollença im Nordwesten von Mallorca wurde 2008 aufgehoben. | Redacción Digital

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Das Verwaltungsgericht in Palma de Mallorca hat entschieden: Die Gemeinde Pollença muss keine Entschädigung an die Besitzer von Grundstücken in der Cala Cabró zahlen. Diese hatten mehr als 300.000 Euro gefordert, weil das Rathaus die weitere Bebauung der Gegend untersagt hatte.

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Wie die spanische Tageszeitung Ultima Hora schreibt, fühlen sich die Inhaber benachteiligt, da sie mit einer Weiterentwicklung der Infrastruktur in der Cala Carbó gerechnet hatten. Doch durch das 2008 verabschiedete Nachhaltigkeitsgesetz wurden weitere Bauten in der Zone der Umwelt zuliebe verboten. Die Grundstückbesitzer kritisieren nun den Wertverlust ihres Eigentums.

Das Urteil dürfte auch der Balearen-Regierung einige Zahlungen ersparen. Diese hätte rund 22,5 Millionen Euro an die Inhaber zahlen müssen, wurde aber ebenfalls von dieser Pflicht freigesprochen. (somo)