Nicht ohne meine Liege! Das Archivfoto zeigt den Palmira-Strand in Peguera. | M. Borrás

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Auf den Stränden von Peguera im Südwesten von Mallorca herrscht derzeit eine verwaltungsrechtliche Auseinandersetzung um Strandliegen. Zu spüren bekommen haben das in den vergangenen Tagen meist deutsche Urlauber. Während Sie am Strand von Palmira in der Sonne dösten – das ist einer der drei Peguera-Strände –, traten Beamte der Lokalpolizei an sie heran und stellten Fragen wie: „Ist das Ihre Privatliege? Sind Sie der Besitzer der Liege? Oder ist sie nur geliehen?"

Der Hintergrund der Aktion ist folgender: Wie die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Samstag berichtete, ist ein deutscher Reiseveranstalter auf die Idee gekommen, seinen Gästen einen Strandschirm samt Liegen zu offerieren. Sobald sie im Hotel eingetroffen sind, erhalten die Urlauber einen Gutschein an der Rezeption, mit dem sie dann bei anderen Anbietern Strandschirm und Liegen erhalten. Diese tragen die Gäste dann täglich an den Strand. Abends bewahren sie das Mobiliar in ihrer Unterkunft auf. Bei Abreise werden die Gerätschaften wieder abgegeben.

Das neue Angebot ist indes dem offiziellen Konzessionär zum Verleihen von Sonnenschirmen und Liegen auf dem Strand von Palmira ein Dorn im Auge. So wurden die Küstenbehörde und die Lokalpolizei eingeschaltet, die dann die Runde machte und die Urlauber befragte, um Infos und Daten zusammenzutragen.

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Das rief jetzt wieder den Hotelverband von Peguera auf den Plan. Er forderte den Sicherheitsdezernenten von Calvià auf, die Lokalpolizei möge bei ihren Ermittlungen die Touristen in ihrem Badeurlaub nicht stören. "Es handelt sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit, die letztlich von Juristen zu klären ist", sagte der Präsident des Verbandes, Antonio Mayol, gegenüber MM. Die Urlauber haben nach seinen Worten mit dem Thema nichts zu schaffen und sollten darum auch nicht durch das Auftreten der Uniformierten verunsichert werden.

Unterdessen hat die dem Rathaus unterstellte Lokalpolizei den Angaben zufolge ihre Befragungen bereits beendet und eingestellt. Das weitere Vorgehen der Behörden untereinander bleibe abzuwarten. Solche Angelegenheiten gestalteten sich Spanien erfahrungsgemäß langwierig, so der Verbandspräsident.

Rein rechtlich gesehen kann ein privater Badegast im Besitz von Schirm und Strandliege diese ohne weitere Genehmigung zum Eigengebrauch auf dem Sandstreifen aufstellen.