Grillen auf Mallorca ist im Sommer je nach Standort eine heikle Angelegenheit. | pixelquelle.de

TW
0

Im Sommer wird auf Mallorca und den Nachbarinseln wegen der extremen Waldbrandgefahr wenig gegrillt. Doch was, wenn man auf den saftigen Schweinenacken trotzdem nicht verzichten will?

Mit der gebotenen Vorsicht ist das Grillen auch in der Waldbrandsaison vom 1. Mai bis 15. Oktober an bestimmten Orten erlaubt. Voraussetzung ist jedoch immer, dass man sich mindestens 500 Meter von Wald- oder Naturgebieten entfernt befindet. Doch Achtung: Deren Definition erschließt sich nicht immer auf den ersten Blick. Während der Bellver-Park in Palma nicht als Risikozone mit Ausstrahlung in die angrenzenden Wohngebiete definiert wird, ist das Feuermachen im waldumgebenen Villenviertel Son Vida strengstens verboten, da es sich nahezu komplett in der 500 Meter breiten Pufferzone befindet.

Auch an der Küste im Südwesten ist die Lage verwirrend: Grillverbot in Illetes, Ca's Català und Teilen von Cala Major, nicht aber überall in Portals Nous oder Palmanova. Große Gefahr herrscht hingegen wiederum in Cala Vinyes, Magaluf oder auch in Port d'Andratx.

Ortskerne wie Llucmajor, Campos oder Manacor sind unbedenklich, während die Schutzgebiete in Felanitx oder Artà bis an die Siedlung heranreichen, wobei - wie gesagt - jeweils noch 500 Meter Sicherheitsabstand hinzuzurechnen sind. Die meisten Mallorquiner sparen sich daher das Kopfzerbrechen und verzichten im Sommer lieber komplett aufs Feuermachen oder arbeiten eben mit einem Elektro-Grill.

Ähnliche Nachrichten

Wer es nicht lassen kann, der sollte unbedingt einen Blick auf die Karte der Risikozonen werfen. "Zonas de alto riesgo de incendio forestal (ZARI)", so die offizielle Bezeichnung.

Zuwiderhandlungen gelten laut dem Dekret 125/2007 stets als sehr schwere Verstöße und werden mit Geldbußen zwischen 100.000 und einer Million Euro geahndet. Sollte es tatsächlich zu einem Brand kommen, werden zusätzlich noch Schadensersatzforderungen fällig.

Beachten sollte man darüber hinaus, dass direkt in den genannten Wald- und Naturgebieten auch im Winterhalbjahr kein offenes Feuer erlaubt ist, wenn man nicht aus außergewöhnlichen Gründen eine Sondergenehmigung beantragt. Eine Ausnahme gilt im Winter lediglich für die offiziell ausgewiesenen Grillplätze wie etwa an der Straße zum Kloster Lluc. In Waldnähe fordert die Balearen-Regierung aber selbst von Oktober bis Mai zu besonderer Vorsicht auf. Dies alles gilt im Übrigen natürlich auch für das Verbrennen von Gartenabfällen.

Eine weitere Gefahrenquelle ist das Wegwerfen von Kippen aus dem Autofenster. Hierauf stehen 200 Euro Geldbuße sowie vier Punkte im Verkehrsregister. Wird ein Brand verursacht, kommt Schadensersatz hinzu.

(aus MM 33/2017)