Das Lokal befindet sich im Zentrum von Palma. | Miquel Angel Cañellas

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Das Arbeitsgericht Mallorcas hat die Kündigung bekräftigt, die ein Kellner erhalten hatte. Dieser war von einem Lokal in Palma entlassen worden, weil er das eingenommene Trinkgeld nicht mit den Kollegen geteilt hatte.

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Die Entlassung war ausgesprochen worden, nachdem es zunächst zu einer Auseinandersetzung unter den Mitarbeitern der Bar kam. Dabei wurde der Kellner beschuldigt, das Trinkgeld nicht in den gemeinsamen Topf zu werfen, sondern für sich zu behalten.

Der Mann wurde für zwei Wochen von der Arbeit freigestellt, in dieser Zeit kamen 130 Euro mehr zusammen als während der Anwesenheit des Arbeitnehmers. Daraufhin wurde er entlassen und der Kellner klagte dagegen. (cls)