Urdangarin und Infantin Cristina bei einem Gerichtstermin auf Mallorca. | Pere Bota

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Der auf Mallorca wegen Korruptionsdelikten verurteilte Königsschwager muss am Mittwoch vor Gericht in Palma de Mallorca erscheinen. Das Oberlandesgericht der Balearen zitierte Iñaki Urdangarin sowie seinen auch zu Haft verurteilten ehemaligen Geschäftspartner Diego Torres und den ebenfalls in korrupte Machenschaften verstrickten Ex-Ministerpräsidenten der Inseln, Jaume Matas, herbei.

Die Haftstrafe für Urdangarin war zuvor im Wesentlichen bestätigt worden. Der Oberste Gerichtshof Spaniens verurteilte ihn zu fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis.

Das sind fünf Monate weniger als in der ersten Instanz beim Mega-Prozess in Palma, da nach Ansicht der Richter die mutmaßliche Fälschung eines Vertrags mit der Balearen-Regierung nicht nachgewiesen werden konnte. Voll und ganz aufrecht erhalten bleibt das Urteil jedoch in den Punkten Amtsmissbrauch (ebenfalls in Verbindung mit Urkundenfälschung), Veruntreuung öffentlicher Gelder, Betrug an der Staatsverwaltung, Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung in Höhe von 256.276 Euro.

Zwar kann Urdangarin noch Beschwerde beim Verfassungsgericht einlegen. Das dürfte nach Ansicht von Beobachtern allerdings keine aufschiebende Wirkung haben. Seine Hoffnungen auf eine Reduzierung der Strafe in den zentralen Anklagepunkten haben sich damit zerschlagen. Hätte die höchste Einzelstrafe weniger als zwei Jahre betragen, wäre eine Aussetzung zur Bewährung wahrscheinlich gewesen.

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Wann der Ehemann von Infantin Cristina tatsächlich in Haft muss, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Auch eine Begnadigung ist theoretisch möglich. Allerdings darf sein Schwager – König Felipe VI. – darüber nur auf Vorschlag des Ministerpräsidenten befinden. In Anbetracht des Volkszorns gegen den ehemaligen "Herzog von Palma" hat die neue linke Minderheitsregierung von Pedro Sánchez diesbezüglich nur wenig Handlungsspielraum.

Die Haftstrafe für den Mitangeklagten Diego Torres, der die Schuld für die illegalen Machenschaften ausschließlich auf die Königsfamilie schieben wollte, ist nun von acht Jahren und sechs Monaten auf fünf Jahre und acht Monate herabgesetzt worden. Bestätigt hat das Gericht indes den Freispruch für Infantin Cristina. Sie kann nicht wegen Steuerhinterziehung belangt werden, muss als ehemalige Teilhaberin der Firma ihres Gatten zivilrechtlich jedoch mit 128.138 Euro haften. Die Summe wurde im Vergleich zur Vorinstanz halbiert. Die Strafe für Ex-Balearen-Ministerpräsident Jaume Matas liegt hingegen nach wie vor bei drei Jahren und acht Monaten. Unverändert bleiben auch die Bewährungsurteile gegen vier weitere Mithelfer, unter ihnen der ehemalige TUI-Manager und Ibatur-Chef Juan Carlos Alía.

In dem Verfahren ging es um die vermeintlich gemeinnützige Stiftung Nóos von Cristinas Ehemann Iñaki Urdangarin und dessen Ex-Geschäftspartner Diego Torres. Die beiden sollen auf betrügerische Art und Weise die Nähe zum Königshaus ausgenutzt haben, um von staatlichen und privaten Stellen teure, aber nutzlose Aufträge für Beratungsdienstleistungen, Kongresse und Sportveranstaltungen zu ergattern. Teilweise fanden die großspurigen Events gar nicht statt. Im Fall Nóos wurde die öffentliche Hand auf den Balearen und in der Region Valencia angeblich um mehr als sechs Millionen Euro geschädigt.

aktualisiert um 14.52 Uhr