Der niederländische Regisseur Wouter van Luijn wurde nur 34 Jahre alt. | Redacción Sucesos / Ultima Hora

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Der niederländische Filmregisseur Wouter van Luijn war im Juli in der berüchtigten Drogensiedlung Son Banya auf Mallorca unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen. Jetzt will seine Familie als Nebenklägerin die Mobildaten aller Tatzeugen überprüfen lassen. Sie hofft auf diese Weise klären zu können, wer wirklich für den Tod des 34-Jährigen verantwortlich ist. Möglicherweise lässt sich auf diese Weise ermitteln, wer sich zu welchem Zeitpunkt wo aufgefunden hat.

Der Ermittlungsrichter hat dem Antrag der Nebenklage stattgegeben und die Telekommunikationsunternehmen angewiesen, die entsprechenden Daten zusammenzustellen, berichtete die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Sonntag.

Wouter van Luijn war am 13. Juli in der Barackensiedlung bei Palma gestorben, nachdem er dort per Taxi hingefahren war, um angeblich Drogen einzukaufen. Die Polizei hatte am Tag nach dem Tod des Niederländers einen 19-Jährigen Spanier festgenommen, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet.

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Der Mann hatte eingeräumt, dem Regisseur in einem Handgemenge einen leichten Schlag versetzt zu haben. Dabei war offenbar ein Aneurysma im Kopf des Niederländers geplatzt, was zu seinem Tod führte.

Unterdessen sieht die Nebenklage Widersprüche bei den Aussagen von drei Zeugen, die mit dem Regisseur im Taxi nach Son Banya gefahren waren. Das gilt insbesondere für die Darstellung des Handgemenges und der Beteiligten, als offenbart versucht wurde, dem Niederländer Bargeld zu entwenden.

Die Ermittlungen sind derzeit weiterhin abhängig von ausstehenden medizinischen Untersuchungen. So hatte die Autopsie ergeben, dass die Verletzungen und Schläge auf das Opfer schwerwiegend waren. Hinzu kommt ein medizinisches Gutachten aus den Niederlanden, dass angeblich eine Todesfolge aufgrund des Aneurysma ausschließt.

Der Ermittlungsrichter wartet auf weitere Ergebnisse und Gutachten, um bewerten zu können, ob der Tod des Wouter van Luijn fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden war.