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Restaurant- oder Kneipen-Terrassen, die direkt an den Hauswänden der Gastbetriebe liegen, sind laut einem Urteil des Obersten spanischen Gerichts generell verboten. Darauf wies am Dienstag der Chef des Ingenieurs-Kollegiums der Balearen, Alfredo José Arias, hin. Der Grund dafür sei, dass solche Terrassen die problemlose Fortbewegung von Behinderten unterbinden würden.

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Die Stadt Palma sicherte zu, das Urteil zu "studieren". Der Spruch bezieht sich auf eine Klage von Hauseigentümern gegen solche Terrassen in der Stadt Elche auf dem spanischen Festland.

Auf Mallorca wie im übrigen Spanien gibt es Restaurant- und Kneipenterrassen, die sich direkt an Hauswänden befinden, bekanntlich in sehr großer Zahl.