Florence C. bei der Gerichtsverhandlung in Palma. | Alejandro Sepúlveda

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Der Oberste Gerichtshof hat die Berufung der Verteidigung der französischen Autofahrerin Florence C. abgewiesen. Die Frau hatte am 14. September 2016 auf Mallorca im volltrunkenen Zustand auf der Landstraße bei Sineu einen Radfahrer erfasst. Es handelte sich um den Lokalpolizisten Gabriel Llull, der dort in seiner Freizeit mit seinem zehn Jahre alten Sohn per Fahrrad unterwegs war. Der Sohn war vom Außenspiegel des Wagens getroffen worden und gestürzt, dann prallte das von hinten kommende Auto gegen den Vater. Gabriel Llull (45) erlag seinen Verletzungen noch an der Unfallstelle, starb vor den Augen seines Sohnes.

Ein Strafgericht in Palma hatte eine Strafe von zweieinhalb Jahren verhängt, die vom Landgericht bestätigt wurde. Die Verteidigung hatte Widerspruch eingelegt, um eine Strafmilderung zu erreichen. Die Unfallverursacherin hatte der Familie des Opfers schon vor dem Urteil 55.000 Euro zukommen lassen.

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Der Oberste Gerichtshof ließ den Widerspruch erst gar nicht zu. Die Zahlung des Geldes sei in der Sache nicht von Belang, urteilten die Richter. Der Unfall hatte sich kurz vor acht Uhr abends ereignet. Zu dem Zeitpunkt und bei den damaligen Licht- und Straßenverhältnissen hätte Florence C. die beiden Radfahrer schon aus mehr als 500 Meter Entfernung erkennen können und reagieren müssen.

Die Frau hatte in der Verhandlung zugegeben, an jenem Unglückstag Alkohol getrunken zu haben. Der Fall sorgte 2016 für große Empörung und Proteste bei Radfahrern und der Lokalpolizei.