Die Urlaubersteuer Ecotasa wird auf Mallorca seit Sommer 2016 erhoben. | P. Czelinski

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Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat die Beschwerde der Insel-Hoteliers gegen die seit 2016 erhobene TouristenabgabeEcotasa” abgewiesen, das wurde am Mittwoch bekannt. Der Hotelverband der Balearen war gerichtlich gegen die Kurtaxe vorgegangen.

Die Steuer ist nach Angaben der Richter aber nicht rechtswidrig und sowohl mit nationalem als auch europäischem Recht vereinbar. Die Balearen-Regierung überschreite ihre Kompetenzen in der Angelegenheit nicht.

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Jetzt bleibt den Hoteliers, die von Anfang an nicht mit Kritik an der „Ecotasa” gespart hatten, insbesondere weil sie Buchungseinbrüche wegen der finanziellen Mehrbelastung der Reisenden befürchtet hatten, nur noch der Gang vor den Obersten spanischen Gerichtshof in Madrid.

Alleine 2018 hatte die Steuer 123 Millionen Euro in die Kassen der Inselregierung gespült. Die Einnahmen werden überwiegend für Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte ausgegeben. Urlauber bezahlen je nach Art der Unterkunft zwischen einem und vier Euro pro Person und Nacht.