Restaurantterrasse in Palma de Mallorca.

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Die Lokalpolizei von Palma de Mallorca belegt bereits Restaurant- und Barbetreiber mit Bußgeldern, die ihrere Terrassen unzulässig weit auf Gehwege verbreitert haben. Es ist in der Stadt nur erlaubt, zur Einhaltung von Sicherheitsabständen Tische und Stühle auch auf Parkplätze zu stellen, wie der zuständige Dezernent Alberto Jarabo am Mittwoch präzisierte.

Bereits am Montag seien schwere Vergehen festgestellt worden, so der zur Podemos-Partei gehörende Lokalpolitiker. Man beschließe nicht nur Bußgeld-Sanktionen, sondern informiere die Gastwirte auch weiterhin über die neuen Vorgaben angesichts der Coronakrise. Im Rahmen der Deeskalationsphase 1 dürfen Gastbetriebe ihre Terrassen – und nur diese – wieder öffnen.

Den Restaurant- und Barbetreibern winkt darüber hinaus eine Rückerstattung der Terrassensteuer während der Zeit des Alarmzustandes zwischen dem 14. März und dem 11. Mai.