Masken sind auch beim Haareschneiden Pflicht. | UH

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Wer in den vergangenen Tagen auf Mallorca einen Friseur oder Zahnarzt ohne die obligatorische Maske aufgesucht hat, wird dafür hinterher mit einem Euro zur Kasse gebeten. Denn beide Berufsgruppen sind laut Coronaregeln aus Madrid verpflichtet, ihren Kunden einen Gesichtsschutz zur Verfügung zu stellen.

Die sogenannte "Covid-Gebühr" taucht mal als Extraposten auf der Rechnung auf, mal als generelle Preiserhöhung, schreibt die MM-Schwesterzeitung Ultima Hora. Friseure versuchten so, Zusatzkosten für den Maskenkauf, aber auch für Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands wieder hereinzuholen.

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Seitdem Friseure am 4. Mai wieder ihre Scheren schwingen, sind sie auch selbst dazu verpflichtet, Masken zu tragen. Ihre Kunden müssen sie mit Einweg-Umhängen und Handtücher versorgen. Letzteres hätten viele aber schon vor der Pandemie getan, erklärte Rafael Rubio, Vizepräsident des Friseurverbands. "Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für eine generelle Preiserhöhung", betonte er.

Auch Zahnärzte handhaben die "Corona-Gebühr" unterschiedlich. Eine diesbezügliche Empfehlung gebe es nicht, erklärte Ignacio García-Moris, Präsident der zahnmedizinischen Hochschule der Balearen. Ihm sei aber zu Ohren gekommen, dass einige Praxen eine solche Gebühr erheben.

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Zahnärzte den Behandlungsraum nach jedem Patienten reinigen und ihm gegebenenfalls Maske und Einweg-Umhang zur Verfügung stellen. Die Mediziner sind verpflichtet, Schutzbrillen zu tragen. (mais)