Ab wann gilt sie denn nun, die neue Mund-Nasenschutz-Regel? | Jaume Morey

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Es ist unklar, ob die neue, strenge Regelung für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch außerhalb geschlossener Räume wie angekündigt ab Montag in Kraft tritt. Es gelte, die genauen Bestimmungen noch klarer und unmissverständlich herauszuarbeiten, so Quellen der Abteilung für Gesundheit des Inselrats. Die Punkte der Abstandsregel zum Beispiel müsse noch einmal genauer untersucht werden. Auch in welchen Kontexten die Maske getragen werden müsse, solle noch einmal präziser formuliert werden.

Ziel sei es, die Regel in der offiziellen BOIB, der öffentlichen Verlautbarungen der Inselregierung, am Montag zu bringen, damit diese noch am selben Tag in Kraft treten könne, so eine Sprecherin des Gesundheitsamtes.

Ebenfalls soll dort festgehalten werden, welche Maskentypen sinnvoll sind und welche nicht. Masken mit einem Ventil, die lediglich den Träger selbst schützen aber die Umwelt nicht, gelten zum Beispiel als nicht adäquat.

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Bei Nichteinhalten der Regel war ein Bußgeld von 100 Euro angekündigt worden. Dieses Bußgeld werde nicht direkt von Anfang an verhängt, so die Balearen-Regierung. Es werde zunächst verwarnt mit einer „Schonfrist“ von einigen Tagen.

Der Hotelverband hatte die Maskenpflicht für die Stornierungen „verantwortlich gemacht“. Das Gesundheitsamt betonte, dass die Verzögerung und mögliche Nachjustierung der Maskenpflicht nicht mit der Kritik der Stornierungen von Urlaubsreisen zusammenhinge.

Die exorbitant hohen Bußgelder von bis zu 600.000 Euro bei extrem Verstößen gegen die Regeln im Rahmen der Pandemie hatten bei Sicherheitspersonal und Polizei für Verunsicherung gesorgt. Man sei sich nicht sicher gewesen, ob diese Regelung ihre Richtigkeit hätten. Eine Vereinbarung zwischen der spanischen Regierung und der Balearen-Regierung hat jedoch ihre Richtigkeit bestätigt.