Einige Wohnungsbesitzer haben ihre Nöte auf Mallorca. | Ultima Hora

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Der Mieter scheint solvent und seriös, doch nach ein paar Monaten zeigt er sein wahres Gericht. Die Mietzahlungen bleiben aus, am Ende bleibt nur eine Räumungsklage. MM hat mit zwei Betroffenen über ihre Erfahrungen gesprochen und Anwälte um Rat gefragt.

2019 kaufte Werner Martens (Name wegen des laufenden Verfahrens von der Redaktion geändert) seine Traumfinca im Inselinneren. Aus familiären Gründen kehrte er kurz darauf nach Deutschland zurück, eine Langzeitvermietung schien die optimale Lösung. Über eine bekannte Immobilienagentur wurde ihm eine deutsche Familie vorgestellt, die im August des vergangenen Jahres einzog.

„Ich hatte von Anfang an ein schlechtes Gefühl wegen des großspurigen Auftretens, war aber froh, dass die Vermietung so schnell klappte“, sagt Martens. Denn schon bei der Vermittlung gab es Ärger, weil der Mieter nicht die volle Provision zahlen wollte, da er angeblich nie ein Exposé gesehen hatte. „Den Vertrag wollte er zudem umschreiben lassen, um im Falle eines Kaufs der Finca keine zweite Maklerprovision zahlen zu müssen“, so Martens weiter.

Wenige Monate nach dem Einzug nahmen die Probleme ihren Lauf. Im Zuge der schweren Herbstunwetter kam es im Oktober zu einem Wasserschaden. „Innerhalb weniger Tage war ein Dachdecker vor Ort, der den Schaden behoben hat“, sagt Martens. Sein Mieter habe ihn dennoch mit Mails unter Druck gesetzt, in denen er behauptete, dass seine Kinder unter Allergien leiden würden. „Er drohte uns damit, dass wir für gesundheitliche Folgeschäden wegen feuchter Wände haften würden“, so Martens weiter. Gleichzeitig stellte er ohne Absprache Trockengeräte auf, die er aus Deutschland einfliegen ließ, suchte sich eine Ersatzunterkunft und stellte beides mit knapp 9000 Euro in Rechnung. „Unseren Recherchen zufolge waren das absolute Wucherpreise, die wir nicht gezahlt haben“, sagt Martens.

Seit sechs Monaten sind keine Mietzahlungen mehr auf seinem Konto eingegangen, auch Nebenkosten werden nur teilweise beglichen. „Der finanzielle Verlust summiert sich bislang auf rund 22.000 Euro, die psychische Belastung ist immens“, sagt Martens. Dafür bot ihm sein Mieter eine außergerichtliche Einigung an und schlug vor, gegen eine Pauschale von 8000 Euro plus Kaution auszuziehen. „Noch dreister: Vor kurzem machte er uns ein Kaufangebot für die Finca“, berichtet Martens.

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„Alles, was dieser Mann macht, hat Methode. Ich gehe davon aus, dass wir nicht seine ersten Opfer sind“, ergänzt er. Er will ihn damit nicht durchkommen lassen und hat Räumungsklage eingereicht. Da sich ein solches Verfahren bis zu einem Jahr hinziehen kann, erwägt er aber auch, bei sofortigem Auszug auf die Mietschulden zu verzichten.

„Wir waren unerfahren bei der Vermietung, zu freundlich und blauäugig“, sagt er im Nachhinein. Sein Mieter, angeblich vielfacher Immobilienbesitzer und Unternehmer, habe sich nach seinen Recherchen als Blender herausgestellt. „Er hat die Finca mit seiner GmbH angemietet, die unseren Recherchen nach wenig Kapital hat. Mit seinem Privatvermögen kann er aber nicht haftbar gemacht werden“, erklärt er. „Heute würde ich auf mein Bauchgefühl hören und sechs Monatsmieten im Voraus fordern“, so sein Fazit.

Mit einer ähnlichen Situation schlägt sich auch Sibylle Wolters (Name von der Redaktion geändert) aus Palma herum. Im Herbst 2016 vermietete sie ihre fast 100 Quadratmeter große Dreizimmer-Wohnung für 500 Euro an eine deutsche Mieterin. Auch in ihrem Fall tauchten schon zu Beginn Unstimmigkeiten auf. „Sie wollte keine zwei Monatsmieten Kaution zahlen und hat die Miete heruntergehandelt“, sagt Wolters, die sich aus „Freundlichkeit“ darauf einließ. Nach Ablauf der maximalen Wohnzeit von drei Jahren kündigte sie ihrer Mieterin, die dem Auszug zum Ende Oktober 2019 zunächst zustimmte. „Ich habe die Kündigung nicht rechtskräftig per Bürofax (Anm.: eine Art Einschreiben, das bei der spanischen Post aufgegeben und von ihr zugestellt wird) übermittelt“, sagt Wolters, „das war im Nachhinein betrachtet mein großer Fehler“. Denn wenige Stunden, nachdem sie Anfang Oktober mit einer potenziellen Nachmieterin ihre Wohnung aufsuchte, teilte ihr ihre Mieterin mit, nun doch nicht ausziehen zu wollen. Wolters suchte sich juristischen Beistand, ihre Mieterin wurde per Anwaltsschreiben zur Schlüsselübergabe aufgefordert. „Als wir dort auftauchten, öffnete sie jedoch nicht“, berichtet sie.

Anfang November 2019 reichte sie eine Räumungsklage ein, wegen der Coronakrise verzögerte sich das Mitte März anberaumte Verfahren jedoch um ein halbes Jahr. Sieben Monatsmieten stehen mittlerweile aus, auch diese versucht sie auf dem Klageweg einzutreiben. „Das kostete mich weitere 750 Euro, aber wenn man darauf verzichtet, gilt dies als stillschweigende Akzeptanz der Schulden“, erklärt sie. Die Mieterin unterbreitete ihr übrigens unterdessen – wie im Fall Martens – trotz angeblichen Geldmangels ein Kaufangebot für die Wohnung.

Die Verhandlung steht kurz bevor, ein juristischer Erfolg ist der Vermieterin so gut wie sicher. Aber es bleibt ein Pyrrhus-Sieg, denn ihr Geld sieht sie aufgrund der Arbeitslosigkeit der Mieterin voraussichtlich nicht wieder. Ihr Anwalt rät daher zu einem Kompromiss: Verzicht auf Rückzahlungen bei sofortigem Auszug. „Falls die Mieterin das Angebot anlehnt, muss sie spätestens Ende Dezember raus. Dann rückt die Polizei zur Zwangsräumung an“, sagt Wolters.

Ihr Tipp an Vermieter: „Den Mietvertrag hieb- und stichfest vom Anwalt aufsetzen lassen und sich nicht auf Verhandlungen einlassen. Man sollte sich außerdem nicht unter Druck setzen lassen und unbedingt auf sein schlechtes Bauchgefühl hören!“