Spanien hat seine Straßenverkehrsordnung überarbeitet. | Twitter: @rtvenoticias

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Verkehrsverstöße werden auf Spaniens und damit auch auf Mallorcas Straßen künftig strenger geahndet. Ein neuer Maßnahmenkatalog sieht beispielsweise 6 statt bislang 3 Punkte für die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer vor.

In der Stadt wird auf Straßen mit nur einer Fahrspur ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern eingeführt. Elektroroller dürfen maximal mit 25 Stundenkilometern unterwegs sein.

Die Maßnahmen sind Teil des überarbeiteten Gesetzes zur Verkehrssicherheit, mit dem die Zahl der Toten und Schwerverletzten in den nächsten zehn Jahren um 50 Prozent reduziert werden soll.

Die Neuerungen im Einzelnen:

Strafpunkte

- Wer am Steuer mit dem Handy telefoniert, bekommt 6 statt 3 Punkte. Weiterhin wird eine Geldbuße von 200 Euro verhängt.

- Wer keinen Sicherheitsgurt, Kinderrückhaltesysteme oder Helm benutzt, wird mit 4 statt 3 Punkten bestraft.

- Wer Radarwarngeräte mit sich führt - auch deaktiviert - muss mit einr Geldbuße von 500 Euro und 3 Punkten rechnen.

- Autos und Motorräder dürfen beim Überholen die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht mehr als 20 Stundenkilometer überschreiten.

- Für die Teilnahme an zertifizierten Fahrsicherheitskursen der Verkehrsleitstellte werden zwei Strafpunkte abgezogen.

- Wer sich zwei Jahre lang keiner Verkehrsverstöße schuldig macht, wird auf seinen Anfangspunktestand zurückgesetzt.

- Transportunternehmen können online auf das Fahrerregister zugreifen, um sich darüber zu informieren, ob ihre Mtiarbeiter über einen gültigen Führerschein verfügen.

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Städtische Mobilität

- Auf Straßen mit nur einer Fahrspur und einem Gehsteig gilt ein Tempolimit von 20 Stundenkilometern.

- Auf Straßen mit einer Fahrspur pro Fahrtrichtung sind höchstens 30 Stundenkilometer erlaubt.

- Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung gilt weiterhin der Grenzwert von 50 Stundenkilometern.

Elektrofahrzeuge

- Elektrofahrzeuge wie Roller oder Segways dürfen maximal 25 Stundenkilometer schnell sein. Ausgenommen sind Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität wie zum Beispiel elektrische Rollstühle.

- Es gilt ein Fahrverbot für Bürgersteige und Fußgängerzonen sowie auf Überlandstraßen, Schnellstraßen und in Tunneln.

- Fahrer können auf Alkohol getestet werden und dürfen keine Kopfhörer benutzen.

- Alle drei Maßnahmen treten am 2. Januar 2021 in Kraft.

- Darüber hinaus müssen Fahrer innerhalb von zwei Jahren ein Verkehrszertifikat vorweisen können, das die im Fahrzeugbuch festgelegten technischen Anforderungen bestätigt.

Führerschein

- Das Mindestalter für das Führen eines Lastkraftwagens wird von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt, vorausgesetzt der Fahrer verfügt über ein Certificado de aptitud profesional (CAP).

- Das Mindestalter für das Führen von Reisebussen wird ebenfalls auf 18 Jahre herabgesetzt (ohne Fahrgäste und beschränkt auf einen Radius von 50 Kilometern). Die Passagierbeförderung ist ab einem Alter von 21 Jahren erlaubt. (mais)