Blick auf den Flughafen Saarbrücken. | Flughafen Saarbrücken

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat einen Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Quarantäne-Maßnahmen bei Reise-Rückkehrern abgelehnt. Das wurde am Freitag mitgeteilt. Eine Saarländerin, die vor Weihnachten eine Reise zu ihrer Zweitwohnung auf Mallorca geplant hat, hatte den Eilantrag diese Woche eingereicht.

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Laut dem OVG gab die Frau an, dass Mallorca einen niedrigeren Inzidenzwert als das Saarland habe. In den von der aktuellen Corona-Verordnung festgehaltenen Quarantäne-Maßnahmen sehe die Klägerin daher eine Verletzung ihrer Grundrechte der Berufsfreiheit, der Freiheit der Person und des Gleichheitsgrundsatzes. „Nicht jede aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Person könne automatisch als ansteckungsverdächtig angesehen werden“, so die Klägerin laut OVG.

Dem OVG zufolge ist „eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Pflicht zur Absonderung für Reiserückkehrer im Eilverfahren nicht möglich“. Der Fall werfe eine Vielzahl komplexer fachlicher und rechtlicher Fragen auf, die in einem ausführlicheren Hauptsacheverfahren geklärt werden müssten. „Die wegen der offenen Erfolgsaussichten gebotene Folgeabwägung führt dazu, dass die Interessen der Gesamtbevölkerung am Schutz von Leib und Leben die von der Antragstellerin gemachten Gründe für eine vorläufige Außervollzugsetzung der angegriffenen Quarantäne-Vorschrift überwiegen“, so das OVG weiter.