Luftbild vom Flughafen Frankfurt. | Wikipedia

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Die verschärften Restriktionen bei der Einreise in Deutschland aus Hochinzidenzgebieten wie Mallorca scheinen sich noch nicht herumgesprochen zu haben. Am größten Flughafen der Bundesrepublik in Frankfurt/Main stellte die Bundespolizei seit Sonntag zahlreiche Verstöße gegen die Verordnung festgestellt.

An diesem Tag hätten von 2260 kontrollierten Passagieren immerhin 64 kein negatives Testergebnis oder keine elektronische Einreiseanmeldung vorweisen können, hieß es in einer Pressemitteilung. Am Montag seien bei 1900 Passagieren 63 Verstöße registriert worden. In den meisten Fällen sei es schlicht Unwissenheit über die neue Verordnung. Die Auflagen seien auch sehr kurzfristig erlassen worden, so ein Sprecher der Bundespolizei.

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Auch ein am Flughafen nachträglich eingeholter Test schütze Einreisende aus Hochrisikogebieten nicht vor einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, teilte die Bundespolizei weiter mit. Wer aus solchen Gegenden zurückkehrt und keinen negativen Test vorweisen kann, wird an das Gesundheitsamt seines Wohnorts übergeben oder in Absprache an ein Testcenter im Flughafen geleitet.

In die Pflicht genommen werden dabei auch die Fluggesellschaften. Sie müssen vor dem Abflug aus einem Hochrisikogebiet oder einem Staat, in dem eine mutierte Variante grassiert, überprüfen, ob die Passagiere eine elektronische Einreiseanmeldung und einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Missachtung können für die Airline Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro fällig werden.

Die Ordnungswidrigkeitsverfahren werden durch die Gesundheitsämter oder die Ordnungsämter der betreffenden Bundesländer verhängt und betrieben. Die Bundespolizei erhebt und stellt nach eigenen Angaben nur fest und meldet die Verstöße und Daten weiter.