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Wenn die Tickets nur ein Viertel des normalen Preises kosten, klingt das sehr verlockend. Inselbewohner bekommen für Reisen in andere Regionen Spaniens einen Preisnachlass von 75 Prozent. Möglich macht dies der sogenannte Residentenrabatt. Regelmäßig gibt es jedoch Streitereien um die Rabattierung.

Der spanische Verkehrsminister José Luis Ábalos betonte Ende vergangener Woche in Palma, dass die spanische Zentralregierung am Modell des Residentenrabatts festhalten werde. Zudem soll die Preisgestaltung der Transportunternehmen besser kontrolliert werden.

Seit März dürfen diese erst zum Ende des Buchungsvorgangs den Kunden fragen, ob er Anspruch auf den Nachlass hat oder nicht. Das geht auf eine Vorgabe der Zentralregierung vom Januar zurück. Die Unternehmen hatten zwei Monate Zeit, ihre Internetseiten entsprechen neu zu programmieren. Wer die Vorgabe nicht umsetzt, kann sanktioniert werden.

Bisher musste der Reisende auf den Webseiten der Airlines und Redereien bereits zu Beginn der Suche nach Flügen oder Fährverbindungen ein Kästchen markieren, ob er Inselresident ist oder nicht. Verbraucherschützer bemängelten, dass es dabei zu Preismanipulationen seitens der Transportunternehmen gekommen sei.

Die spanische Wettbewerbskommission ermittelte im vergangenen Jahr, dass die Flüge zwischen den Balearen und dem Festland, seitdem der Nachlass im Sommer 2018 von 50 auf 75 Prozent angehoben worden war, im Residentenrabatt um 40 Prozent verteuert wurden. Im Normaltarif hingegen kosten Tickets durchschnittlich nur sieben Prozent mehr.

Die Fluggesellschaften und Fährunternehmen holen sich die Preisdifferenz für die rabattierten Insel-Flüge zudem vom Staat, konkret von der Zentralregierung, zurück. Mit dem Haushalt 2021 stieg der Betrag zur Deckung des Rabatts für Flugreisende auf den Balearen auf 212 Millionen Euro, mehr als 50 Millionen Euro stellt Madrid für den Seeverkehr bereit. Auf den gesamten spanischen Raum gesehen, verschlingt die Reisevergünstigung rund 750 Millionen Euro an Steuergeldern.

Der Residentenrabatt soll Wettbewerbsnachteile der Insellage, egal ob Balearen oder Kanaren, ausgleichen. Er kommt aber auch bei Bewohnern der Exklaven Ceuta und Melilla zur Anwendung. Bei den Verhandlungen um die Konditionen argumentieren die Insel-Regierungen beispielsweise damit, wie viel Geld auf dem spanischen Festland in den Ausbau des Schienen- und Fernbusnetzes investiert werde.

Worauf wird der Residentenrabatt angewandt? Der Preisnachlass gilt auf Flug- und Fährtickets zwischen Mallorca und dem restlichen spanischen Territorium, also auch für Reisen zwischen den Balearen und den Kanaren. Auch gilt er für ein Gepäckstück. Ausgenommen sind die Flughafengebühren sowie auf Schiffsreisen die Kosten für die Mitnahme von Fahrzeugen.

In den Genuss der Vergünstigung kommen alle Personen mit festem Wohnsitz auf den Balearen, wenn sie von ihrer Heimatinsel aus innerhalb Spaniens reisen. Als Residenten zählen sowohl Spanier, EU-Bürger, als auch Drittstaatler unter bestimmten Bedingungen, insofern sie auf den Inseln gemeldet sind. Bei der Buchung muss langegeben werden, dass der Passagier Inselresident ist. Über das elektronische System SARA (Sistema de Acreditación de Residencia Automático) werden bei der Buchung die Daten mit dem Melderegister abgeglichen. Funktioniert das fehlerfrei, steht der Reise nichts mehr im Wege. In Ausnahmefällen kann das Transportunternehmen einen Papiernachweis von Passagieren fordern, die den Residentenrabatt nutzen. Solch ein „Certificado de residencia para viaje” wird vom Rathaus des Wohnortes ausgestellt und ist sechs Monate lang gültig. Beim Check-in beziehungsweise Boarding muss die Meldebescheinigung dann gemeinsam mit einem Lichtbildausweis sowie der grünen Residentenkarte vorgelegt werden.