Das Verfahren gegen den Beschuldigten wird von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt. | Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

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Am Mittwoch ist ein 56-jähriger Deutscher wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung auf Mallorca festgenommen worden. Gegen den Mann lag ein europäischer Haftbefehl vor. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main dem Mallorca Magazin mitteilte, erfolgte die Festnahme des Mannes durch Fahnder des BKA, die den Mann aufgespürt haben. Die Festnahme erfolgte am Flughafen von Palma de Mallorca mithilfe der spanischen Polizeikräfte.

Nach umfangreichen Ermittlungen wird dem Mann, der ehemaliger Geschäftsführer der Tochtergesellschaft einer ausländischen Bank mit Sitz in Frankfurt am Main ist, zusammen mit anderen Mitbeschuldigten vorgeworfen, mehrfach ein Cum-Ex-Leerverkaufsmodell umgesetzt zu haben. Dadurch soll es zu einer Hinterziehung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von über 51 Millionen Euro zum Nachteil des hessischen Fiskus gekommen sein.

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Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Wertpapiergeschäfte um den Dividendenstichtag, bei denen Wertpapiere zwischen mehreren Händlern weitergegeben werden. Infolgedessen können Steuerbescheinigungen für die Erstattung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgestellt werden, obwohl dem gegenüber kein Steuereinbehalt steht (in der Szene auch als "voucher printing" bezeichnet).

Der Beschuldigte hatte seinen letzten gemeldeten Wohnsitz in den Niederlanden, den er jedoch aufgegeben habe. Zudem soll er im Jahr 2021 Teile seines Immobilienvermögens in Deutschland an Familienangehörige übertragen haben.

Nun wird der Mann auf Mallorca dem Haftrichter vorgeführt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main betreibt zudem die Auslieferung des Beschuldigten nach Deutschland.