Tod nach Schönheits-OP: Richter spricht Ärzte von Schuld frei | R.S.

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Im Fall einer Mallorquinerin, die nach einer in Madrid vorgenommenen Schönheitsoperation starb, hat ein Richter die zuständigen Ärzte von jeder Schuld freigesprochen. Laut Medienberichten begründete er dies damit, dass die Mediziner keine Fehler gemacht hätten und die 34-Jährige an einem gesundheitlichen Problem gestorben sei, das nichts mit dem Eingriff zu tun gehabt habe. Geklagt hatte die Familie der Frau.

Die Frau verstarb am 31. Juli 2022, nachdem sie seit dem 6. Mai stationär behandelt worden war. Die Schönheits-Operation war am 29. April in der CEME-Klinik in der spanischen Hauptstadt vorgenommen worden.

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Einige Tage nach dem Eingriff klagte die Patientin über Beschwerden, die immer ernster wurden. Im La-Paz-Krankenhaus wurde sie schließlich in ein künstliches Koma versetzt und starb. Als offizielle Todesursache wurde ein septischer Schock angegeben.

Die Patientin hat einem ärztlichen Gutachten zufolge an einer infektiösen Komplikation gelitten, die nach plastisch-chirurgischen Eingriffen "außergewöhnlich" sei. Deswegen könne von einem medizinischen Verstoß nicht die Rede sein.