Katzen dürfen im Notfall mit allen Mitteln gerettet werden.

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Ein Gericht in Palma de Mallorca hat den Besitzer einer Katze freigesprochen, der den Fensterladen einer leerstehenden Nachbarwohnung aufgebrochen hatte, um sein dorthin entlaufenes Haustier zu befreien. Die Eigentümer der Wohnung hatten daraufhin Anzeige gegen den Besitzer des Tieres erstattet, woraufhin er wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Mann hatte Einspruch gegen das Urteil erhoben und jetzt in zweiter Instanz recht bekommen.

Der Vorfall ereignete sich im November 2021 in Cala Rajada. Der Haustierbesitzer hörte gegen Mittag ein Miauen aus der Nachbarwohnung. Wie sich herausstellte, handelte es sich um seine eigene Katze, die zuvor entlaufen war. Der später Verurteilte brach daraufhin einen der Fensterläden der Wohnung auf, um sein Haustier zu befreien.Wie das Tier überhaupt in die verschlossene Nachbarwohnung gelangen konnte, blieb bis heute ungeklärt.

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Das Gericht kam jetzt zu dem Schluss, dass der Mann keine Straftat beging, sondern aus reiner Not handelte, um das Leben seines Haustieres zu retten. Der Richter erklärte bei der Urteilsverkündigung, dass Katzen "fühlende Wesen" seien, deren Lebenserhaltung im Notfall auch drastische Mittel wie beispielsweise die Zerstörung von Türen oder Fenstern rechtfertige. Der Haustierbesitzer müsse lediglich den angerichteten Schaden am Fensterladen wieder gutmachen. Ihn wegen Sachbeschädigung anzuzeigen, sei aber nicht rechtens.