Trügerische Ruhe an einem Vormittag. Zu nächtlicher Stunde herrscht in Palmas Altstadtviertel La Lonja meist Hochbetrieb. | Jaume Morrey

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Der Dachverband der Anwohnervereinigungen in Palma hat die Stadt Palma aufgefordert, Einspruch gegen die Entscheidung des Obersten Balearischen Gerichtshofs einzulegen. Dieser hatte den Lokalbetreibern in Palmas Altstadtviertel La Lonja vor wenigen Tagen das Recht zugesprochen, Gäste auf ihren Terrassen täglich bis Mitternacht (an Sonn- und Feiertagen bis 00.30 Uhr) zu bedienen. Bislang mussten die Gastronomen ihre Tische und Stühle bereits um 23 Uhr abräumen. Gegen diese Auflage aus dem Jahr 2019 hatten sie den Rechtsweg eingeschlagen.

Die Anwohner werfen der Stadt vor, im Rechtsstreit mit den Gastronomen "keine überzeugenden Argumente" vorgelegt zu haben. Vor Gericht hätte es die Stadt versäumt, nachvollziehbar darzulegen, warum sie sich seinerzeit für eine Sperrzeit von 23 Uhr ausgesprochen hatte. In den Augen des Dachverbands ließ der Oberste Balearische Gerichtshof damit eine Hintertür für einen Einspruch und eine nachfolgende überzeugende Argumentation offen. "In dem Urteil steht nicht, dass es keine Gründe für die frühere Sperrzeit gibt", sagte dessen Sprecher gegenüber der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora".

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In diesem Zusammenhang erinnerte der Sprecher des Dachverbands daran, dass die Nutzung von öffentlichem Raum "kein Recht der Gastronomen ist, sondern den Grundrechten der Anwohner untergeordnet ist". Dem Vorsitzenden des Anwohnervereins La Lonja, Jaume Herreros, zufolge löste das Urteil des Obersten Balearischen Gerichtshofs unter den Mitgliedern "Frust und Wut" aus. Die Menschen hätten das Gefühl, dass sich die Politik wenig um ihr Recht auf Nachtruhe schere, sagte er gegenüber "Ultima Hora". Zudem ginge in der Diskussion meist unter, dass die Lonja als Zona Acústicamente Saturada (ZAS) eingestuft sei, also ein von Lärm erfülltes Viertel. Allein in den zurückliegenden zwei Jahren hätten Anwohner insgesamt über 500 dahingehende Beschwerden bei der Stadt eingereicht.

Bei den Gastronomen herrscht seit dem Urteil hingegen Hochstimmung. Ihrer Ansicht nach war die auf 23 Uhr herabgesetzte Sperrzeit für Terrassen "nicht gerechtfertigt". Sie bezeichneten die Maßnahme darüber hinaus als "Schikane" und kündigten an, die Stadt aufgrund entgangener Einnahmen auf Schadensersatz in Höhe von 1,5 bis 2 Millionen Euro zu verklagen.