Nachdem am Dienstag bekanntgeworden war, dass das spanische Verfassungsgericht die auf Mallorca geltende 30-Minuten-Regelung für private Chauffeurdienste (VTC) kassiert hatte, haben sich am Mittwoch Vertreter der Landesregierung zu dem Urteil geäußert. In einer ersten Stellungnahme kündigte der für Mobilität verantwortliche Minister José Luis Mateo (Volkspartei PP) an, das Urteil aus Madrid zu respektieren.
Laut der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" räumte Mateo ein, dass die Regelung "unzureichend gerechtfertigt" war. Das Urteil stehe "im Einklang mit anderen Entscheidungen staatlicher Gerichte zur VTC-Frage", sagte Mateo. Sein Ministerium werde nun die vollständige Urteilsbegründung analysieren und das weitere Vorgehen mit allen Beteiligten der Branche besprechen.
An der Ausgangslage habe sich grundsätzlich nichts geändert, so Mateo weiter. Die Regelung habe darauf abgezielt, eine "Flut von etwa 10.000 ausstehenden VTC-Genehmigungen" zu verhindern und eine Balance zwischen Taxis und VTC-Diensten herzustellen. Um die massive Nachfrage nach VTC-Lizenzen einzudämmen, wolle sein Ministerium das derzeit bestehende Moratorium aufrechterhalten. "Zumindest solange, bis ein neues Gesetz steht", sagte Mateo.
Antoni Costa, Vizepräsident und Sprecher der Balearen-Regierung, bestätigte die Akzeptanz des Urteils. "Es handelt sich um eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, eine Möglichkeit zur Berufung gibt es nicht." Die balearische Regierung hätte sich seinerzeit bewusst gegen eine Änderung oder gar einen Verzicht der 30-Minuten-Regelung ausgesprochen, um eine gerichtliche Klärung abzuwarten.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts stieß bei den traditionellen Taxifahrern auf harsche Kritik. Nach Ansicht des Vorsitzenden des örtlichen Taxiverbands, Antoni Bauzà, werden durch das Urteil Taxifahrer und App-basierte Dienste wie Uber praktisch gleichgestellt.
"Wenn Kunden sie nun per Handzeichen anhalten können, gibt es nichts mehr, was uns unterscheidet", beklagte Bauzà gegenüber der Zeitung. Er kritisierte zudem die aggressive Preispolitik von Uber und Co. in der Nebensaison als "Dumping". Gleichzeitig verwies er auf die "strengen Auflagen, denen nur Taxifahrer unterliegen", etwa durch obligatorische Ausbildungen und Prüfungen.
In der Urteilsbegründung hoben die Verfassungsrichter hervor, dass die auf den Balearen geltende Einschränkung "keinen effektiven Verbrauchervorteil" biete und die Tätigkeit der VTC-Unternehmen ohne ausreichende Begründung einschränke. Gleichwohl erkannte das Verfassungsgericht das Ziel eines Ausgleichs zwischen beiden Sektoren als legitim an.
Mit dem Urteil entfällt die wichtigste Beschränkung für VTC-Dienste auf den Balearen, was nach Lesart der Zeitung erhebliche Auswirkungen auf die Personenbeförderungsbranche haben könnte.
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