Unfassbar: Guardia-Civil-Beamter soll auf Mallorca minderjähriges Mädchen missbraucht haben

Der Polizist, der sich sexuell an einer Freundin seiner eigenen Tochter vergangen haben soll, muss sich nun vor Gericht verantworten – ihm droht eine vierjährige Haftstrafe

Gegen den Polizisten wurde eine Haftstrafe von vier Jahren wegen sexuellen Missbrauchs verhängt. | UH

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Am Montag hat im Gericht von Palma de Mallorca ein Prozess begonnen, in welchem ein Beamter der Guardia Civil wegen sexuellem Missbrauchs angeklagt wird. Konkret geht es dabei um einen Vorfall, der sich am 27. Juni 2020 im Haus des Ordnungshüters auf der Insel zugetragen haben soll. Eine Freundin seiner Tochter, die zu dem Zeitpunkt elf Jahre alt war, hatte damals in dem Domizil des Wachmanns übernachtet.

Wie die spanischsprachige MM-Schwesterzeitung “Ultima Hora” berichtete, soll der Angeklagte das Zimmer seiner Tochter betreten haben. Das Mädchen erhielt an dem Tag Besuch von einer Freundin, und die beiden Minderjährigen schliefen bereits. Der Mann schlich sich unbemerkt in das Kinderzimmer, und berührte sodann unsittlich die Brüste und den Intimbereich der Heranwachsenden. Wenige Minuten später versuchte er es noch einmal – diesmal streichelte seine Hand die nackte Haut des Mädchens.

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Vor der Staatsanwaltschaft rechtfertigte er seine Handlung mit wirren Aussagen und sagte: „Es ist korrekt, dass ich in das Kinderzimmer hineingegangen bin. Doch war der alleinige Grund dafür, dass die Mädchen nicht zu spielen aufhören wollten. Meine Lebensgefährtin hatte mir versprochen, an dem Abend bis spätestens zwölf Uhr nachts wieder zu Hause zu sein, doch war sie noch nicht da. Ich wollte die Mädchen nur beruhigen. Mit dem Kind hatte ich zu keinem Zeitpunkt Körperkontakt”.

Bis zum Ende der Gerichtssitzung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, bestritt der Polizist vehement die Anschuldigungen gegen seine Person und behauptete, dass es lediglich ein “Problem zwischen den beiden Mädchen gegeben habe.” Tage später erst erfuhr der Beamte, dass er von dem Vater des minderjährigen Mädchens angezeigt worden war. “Der Vater der Freundin meiner Tochter suchte mich auf und erzählte mir, dass in meinem Haus angeblich etwas Unheimliches passiert sei. Doch zugleich sagte er mir, dass er den Gerüchten keinen Glauben schenken und mich nicht anzeigen wolle.”

Neben einer vierjährigen Haftstrafe droht dem Mann auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro. Die Minderjährige ist mittlerweile 16 Jahre alt und steht nach wie vor in psychologischer Behandlung wegen des Vorfalls.