Vier Männer vergewaltigen Minderjährige auf Mallorca: 56,5 Jahre Knast!

Die Vorfälle ereigneten sich bereits vor acht Jahren, doch kam erst diese Woche zu einem abschließenden Urteil durch ein Gericht in Palma

Gegen die vier Angeklagten wurden durch ein Gericht in Palma langjährige Haftstrafen wegen sexueller Nötigung verhängt. | A. Sepúlveda

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In einem Vergewaltigungsfall, der Mallorca bereits 2016 beschäftigt und bei dem eine junge Frau im Alter von 15 Jahren das Opfer war, wurde in diesen Tagen eine Haftstrafe gegen die vier Täter verhängt. Der Oberste Gerichtshof der Balearen ordnete gegen die vier Angeklagten eine Gefängnishaft von insgesamt 56,5 Jahren an, womit die Summe der addierten Einzelstrafen gemeint ist.

Konkret bedeutet das, dass ein Beteiligter 16 Jahre, zwei weitere jeweils 14 Jahre und einer 12,5 Jahre hinter Gitter kommt. Die spanischsprachige MM-Schwesterzeitung Ultima Hora spricht bei den Tätern von "la manada del Poligono de Levante", - womit die "Meute" aus Palmas Gewerbegebiet Levante gemeint ist.

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Die Tat soll sich laut der spanischen Lokalzeitung wie folgt ereignet haben: Die vier jungen Männer brachen in ein Zimmer in einem besetzten Haus in dem Gewerbegebiet ein. Dort hielt sich die Minderjährige in Begleitung eines Jugendlichen auf, zu dem sie sexuellen Beziehungen pflegte. Beide sollen Zigaretten geraucht und Alkohol getrunken haben. Die nun Verurteilten forderten das Opfer auf, mit ihnen ebenfalls Geschlechtsverkehr zu haben. Das Mädchen jedoch weigerte sich und verschanzte sich in einem Zimmer. Den Angeklagten gelang es, die Tür zu diesem Raum mit einem Stock aufzubrechen. Anschließend missbrauchten sie das Opfer.

Die ursprüngliche Haftstrafe sollte 138 Jahre betragen

Während des Gerichtsprozesses bestritten die Angeklagten die sexuellen Übergriffe. Dabei gaben sie an, zu dem Zeitupunkt der Vorfälle gar nicht in der "Okupa-Wohnung" gewesen zu sein. Diese Aussagen standen im Widerspruch zu den Aussagen des Opfers, das die Täter vor Gericht wiedererkannte. Die Richter schenkten der jungen Frau Glauben, die mittlerweile 23 Jahre ist und sich an jedes Detail der Vorfälle erinnern konnte. "Die von der Frau vorgetragene Version ist plausibel und frei von falschen Beweggründen. Ihre Erklärungen machen Sinn und die Schilderungen beziehen sich stets auf dieselben Personen und Räumlichkeiten", so die Juristen.

Bei ersten Anhörungen vor Gericht plädierten die Staatsanwälte in ihren Gutachten auf wesentlich höhere Haftstrafen, die bei einem Beteiligten 50 Jahre, bei zwei weiteren 32 Jahre und bei einem 24 Jahren betragen haben – was insgesamt eine Haftsumme von 138 Jahren ergeben hätte. Die Richter blieben bei ihrem Urteilsspruch aber hinter dieser Forderung zurück.