WOHNUNGSMISERE
Makler drohte Mieter mit Zwangsräumung und Schadensersatzzahlung: Gericht weist Klage ab
Das Unternehmen vertrat die Auffassung, dass es sich um einen befristeten Vertrag gehandelt habe. Der Richter hingegen gab dem Mieter Recht – mit dieser Begründung.
Interessierte Passanten vor dem Schaufenster eines Immobilienmaklers. | Foto: G. Andreu
Palma, Mallorca30.04.25 08:09
Ein Immobilienunternemen auf Mallorca ist vor dem Provinzgericht Palma bei dem Versuch gescheitert, einen unliebsamen Mieter zwangszuräumen und Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro einzufordern. Wie aus einer Meldung der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" hervorgeht, widersprach das Gericht der Auffassung des Klägers, dass es sich beim dem Mietvertrag um eine "befristete Nutzungsvereinbarung" handelte.
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1 Kommentar
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"Ein Vertrag kann niemals als zeitlich begrenzt eingestuft werden, wenn er dazu dient, den Wohnbedarf einer Person zu decken, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit", heißt es in der Urteilsbegründung. Kein Wunder, dass bei so einer Rechtsauslegung Haus- und Wohnungseigentümer die Immobilie nicht vermieten. Ein mir bekannter Eigentümer eines Hauses mit vier Wohnungen je zwei Zimmer, Küche, Bad und Korridor, so um 75 qm, bei dem ich für eine gute Freundin eine Wohnung vermitteln wollte, sagte er mir, er vermiete überhaupt nicht mehr. Drei Wohnungen im Haus stehen leer und in der vierten wohnt seine Tochter. Mich wundert hier bezüglich behaupteten Wohnungsnot nichts mehr.