Neue Tierquäler-Vorwürfe gegen Mallorca-Bauer, der seine Stute zerstückelte

Ein Landwirt aus Pollença auf Mallorca, der bereits 2023 wegen eines aufsehenerregenden Falls von Tierquälerei vor Gericht stand, muss sich erneut verantworten

Der Angeklagte vor Gericht. | Foto: Guillermo Esteban

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Ein Landwirt aus Pollença auf Mallorca, der bereits 2023 wegen eines aufsehenerregenden Falls von Tierquälerei vor Gericht stand, muss sich erneut verantworten – diesmal wegen des mutmaßlich qualvollen Todes eines Hundes. Wie die spanische Tageszeitung Ultima Hora berichtet, fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie ein dreieinhalbjähriges Berufsverbot im Bereich Tierhaltung.

Der aktuelle Fall ereignete sich im Frühjahr 2023. Der 65-jährige Mann soll zwischen März und April einen Border Collie auf seinem Landgut an einem Zaun angebunden haben. Laut Staatsanwaltschaft befand sich das Tier in einem äußerst schlechten Zustand: stark abgemagert, mit auffälligem Gewichtsverlust, geröteten Augen und Hautabschürfungen – Anzeichen, die auf längere Vernachlässigung hindeuten.

Eine Spezialeinheit für Tier- und Umweltschutz der Guardia Civil wurde auf den Fall aufmerksam und stattete dem Hof im Norden der Insel einen Besuch ab. Vor Ort bestätigte sich der kritische Gesundheitszustand des Hundes. Die Beamten forderten den Landwirt daraufhin auf, das Tier umgehend tierärztlich untersuchen zu lassen und ein entsprechendes Gutachten vorzulegen.

Im Mai 2023 brachte der Landwirt den Hund schließlich zu einem Tierarzt. Eine medizinische Untersuchung fand jedoch nicht statt. Stattdessen gab der Mann an, der Besitzer des Tieres zu sein, und erklärte, dass der Hund an Leishmaniose leide – einer durch Sandmücken übertragenen Krankheit. Er bat den Tierarzt, das Tier einzuschläfern.

Der Fall erinnert an einen früheren Vorwurf gegen denselben Mann: Im Jahr 2021 wurde ihm vorgeworfen, eine verletzte Stute brutal getötet zu haben. Augenzeugenberichten zufolge hatte er das schwer verletzte Tier mit einer Axt erschlagen, nachdem ihm telefonisch mitgeteilt worden war, dass die Stute einen Weg blockiere. Obwohl der Mann keine Kenntnisse im Schlachtwesen hatte, zog er das tote Tier anschließend mit einem Fahrzeug fort. Im späteren Prozess wurde er jedoch freigesprochen. Ein Zeuge entlastete ihn mit der Aussage, er sei zum Zeitpunkt der Tat nervlich überfordert gewesen.