Mallorquiner traut seinen Augen nicht: Restaurant stellt Gästen in Rechnung, dass sie keine Vorspeise bestellt haben

Die Verbraucherschutzorganisation erklärt, dass diese Praktik illegal ist. Schlussendlich erstattete eine Mitarbeiterin des Lokals den Betrag zurück

Die Rechnung des indischen Restaurants, auf der das "Extra" erschien | Foto: Ultima Hora

TW
0

Wenn man zum Mittag- oder Abendessen ausgeht, ist es ratsam, die Rechnung zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. So erging es zwei Mallorquinern in einem Restaurant in Port de Pollença auf Mallorca: Als sie die Rechnung sahen, stellten sie fest, dass ihnen unter der Rubrik "keine Vorspeise" 2 Euro berechnet worden waren. Das Duo hatt das Restaurant am Sonntagmittag besucht und zwei Hauptgerichte (Lamm und Huhn), zwei Brote und einmal Reis bestellt. "Wir baten um die Rechnung, bezahlten, und als mein Begleiter auf den Zettel schaute, stellte er fest, dass uns eine Gebühr dafür berechnet wurde, dass wir keine Vorspeise bestellt hatten", erklärte der sichtlich empörte Kunde gegenüber der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora".

Daraufhin fragten sie die Kellnerin nach diesem "Extra": "Sie verstand kein Spanisch und rief eine Mitarbeiterin. Diese sagte uns, dass diese zwei Euro vielleicht darauf zurückzuführen seien, dass wir zwei Gäste waren, oder dass es sich um die Mehrwertsteuer handeln könnte." Aber die Gäste hatten bereits nachgerechnet und die Rechnung ging nicht auf. Schließlich beschloss die Angestellte, ihnen den Betrag zurückzugeben: "Sie brachte uns die zwei Euro und entschuldigte sich. Sie sagte, da sie nicht wisse, was es sei, und da ihr Chef nicht da sei, wolle sie uns das Geld lieber geben."

Ähnliche Nachrichten

"Extra" taucht nirgendwo auf der Speisekarte auf

Obwohl es ihnen gelang, das Geld zurückzubekommen, bedauert der Mallorquiner, dass diese Praktiken angewandt werden: "Sie verlangen sogar Geld, wenn man keine Vorspeise bestellt". Auf der Speisekarte des Restaurants wird dieser Aufpreis nicht erwähnt, und selbst wenn er auftauchen würde, wäre er nicht legal. "Es ist nicht zulässig, eine unerwünschte Vorspeise in Rechnung zu stellen, es sei denn, sie wird als Teil eines Menüs oder Tarifs serviert, der eine Vorspeise beinhaltet. Wurde die Vorspeise nicht angefordert und ist sie nicht in einem vorher festgelegten Angebot enthalten, kann das Restaurant sie nicht in Rechnung stellen", so die Verbraucher- und Nutzerorganisation.

Es ist auch nicht zulässig, einen Aufschlag für das "Gedeck" oder den "Service" zu verlangen, es sei denn, es gibt eine spezifische regionale Regelung, die dies erlaubt. Für den Fall, dass eine dieser schlechten Praktiken auftritt, sollten Bars und Restaurants Beschwerdeformulare bereithalten, auf denen die Kunden ihre Beschwerde eintragen können: Diese Beschwerde wird ein Verwaltungsverfahren einleiten, das in einer Inspektion des Lokals und seiner Schließung enden kann. In jedem Fall ist es notwendig, Beweise für das Problem aufzubewahren (Fotos, Preisliste, ...), ebenso wie die Rechnung, ohne die keine Beschwerde möglich ist.