Neue Härte gegen Autofahrer auf Mallorca: Das müssen Sie abgastechnisch beachten, um nicht mit Bußgeldern belegt zu werden

Palma startet automatische Strafverfolgung in der Innenstadt – Zufahrt für alte Diesel und Benziner verboten

Seit dem 1. Juli dürfen in sogenannten Umweltzonen von Palmas Innenstadt, gekennzeichnet als ZBE ("Zonas de Baja Emisiones") nur noch Fahrzeuge mit gültiger Umweltplakette verkehren | Foto: M. A. Cañellas

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Seit Dienstag (1.6.) ist es in Palma ernst: Mallorca geht einen weiteren Schritt Richtung Klimaschutz und Lärmreduktion – wer künftig ohne gültige Umweltplakette in die Innenstadt der Inselhauptstadt fährt, riskiert ein saftiges Bußgeld. Mit Kameras, Datenbanken und einer Null-Toleranz-Politik geht Palma gegen den Stadtverkehr vor – insbesondere gegen alte Dieselfahrzeuge.

Kamera statt Kulanz: Wie Palma den Verkehr überwacht

An 19 Einfahrtspunkten zur Innenstadt erfassen hochauflösende Kameras jedes Kennzeichen und gleichen es mit der Datenbank der Verkehrsbehörde DGT ab. Fährt ein Fahrzeug ohne passende Umweltplakette oder mit nicht zugelassener Schadstoffklasse in die Zone, wird automatisch ein Bußgeldbescheid erstellt – ganz ohne menschliches Zutun.

Die Höhe der Strafe: 200 Euro beim ersten Verstoß, 260 Euro bei Wiederholung. Spielraum für Ausreden oder Unwissen gibt es nicht mehr. Die Technik registriert in Echtzeit und kennt kein Pardon.

Wer darf noch in Palmas Innenstadt fahren?

Palmas Umweltzone – offiziell „Zona de Bajas Emisiones“ (ZBE) – umfasst weite Teile der historischen Innenstadt. Ziel ist, Emissionen zu reduzieren, die Luftqualität zu verbessern und die City langfristig lebenswerter zu gestalten.

Strikt verboten ist die Einfahrt für:

  • Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung vor 2006 (unter Euro 4)
  • Benzinfahrzeuge mit Erstzulassung vor 2001 (unter Euro 3)
    Diese Autos bekommen keine Umweltplakette und dürfen somit die ZBE gar nicht mehr befahren – unabhängig von Wohnort oder Nationalität der Fahrer.

Motorräder, egal welchen Baujahres, sind vorerst von der Plakettenpflicht ausgenommen. Erst ab dem Jahr 2027 wird auch für sie eine Umweltklassifizierung Pflicht.

Ausländische Fahrzeuge: Sondergenehmigung statt Plakette

Für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, etwa aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, gelten besondere Regeln:

  • Keine spanische Umweltplakette: Spanien stellt keine Plaketten für ausländische Fahrzeuge aus.
    Registrierung erforderlich: Wer mit einem ausländischen Fahrzeug in Palmas Umweltzone einfahren möchte, muss sich in einem Bürgerbüro (Oficina de Atención Ciudadana) registrieren lassen.
  • Sondergenehmigung für sechs Monate: Nach Prüfung der Emissionswerte erhält das Fahrzeug – bei Erfüllung der Voraussetzungen – eine zeitlich begrenzte Sondergenehmigung für maximal sechs Monate.
  • Anerkennung deutscher und österreichischer Plaketten: Fahrzeuge mit einer deutschen oder österreichischen Umweltplakette dürfen in der Regel ohne zusätzliche Genehmigung in Palmas Umweltzone einfahren, da diese als gleichwertig anerkannt werden.

Trotzdem empfiehlt sich auch für deutsche und österreichische Fahrzeughalter eine vorherige Registrierung oder Prüfung bei den zuständigen Stellen – etwa bei längerem Aufenthalt oder wenn Unsicherheiten bestehen.

Diese Fahrzeuge haben freie Fahrt – mit Plakette

Die Umweltplakette ist keine bloße Formalie – sie ist der Schlüssel zur Innenstadt. Das DGT-System unterteilt Fahrzeuge in vier Klassen:

  • 0 Emisiones (blau) – Für reine Elektroautos und Plug-in-Hybride mit über 40 km elektrischer Reichweite
  • ECO (blau-grün) – Für Hybride, Erdgas- und Flüssiggasfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride mit unter 40 km Reichweite
  • C (grün) – Für Benziner ab Euro 4 (ab Baujahr ca. 2006) und Diesel ab Euro 6 (ab Baujahr ca. 2014)
  • B (gelb) – Für Benziner ab Euro 3 (ab Baujahr ca. 2001) und Diesel ab Euro 4 (ab Baujahr ca. 2006)
    Wichtig: Nur Fahrzeuge mit mindestens B-Plakette dürfen weiterhin in die Innenstadt einfahren. Fahrzeuge, die darunter liegen – also alte Diesel oder Benziner – bleiben außen vor.
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Wo bekomme ich die Plakette – und was kostet sie?

Die Umweltplakette ist für fünf Euro an verschiedenen offiziellen Stellen erhältlich:

  • In Postfilialen (Correos)
  • Bei teilnehmenden Werkstätten
  • In autorisierten Tabakläden (Estancos)
  • Über die Webseite der DGT (sede.dgt.gob.es)

Auch ein mobiler Zugriff per App sowie ein telefonischer Auskunftsdienst der Verkehrsbehörde sind eingerichtet. Besonders praktisch: Mit Eingabe des Kennzeichens lässt sich online schnell überprüfen, welche Plakette das eigene Auto braucht – oder ob es gar keine mehr erhält.

Nicht alle Fahrzeuge sind pauschal ausgeschlossen. Für Anwohner, Pflegedienste, medizinische Notfälle, Handwerker mit dringenden Einsätzen sowie Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten gibt es Ausnahmeregelungen. Diese müssen jedoch vorab beantragt und registriert werden.

Kommunale Fahrzeuge, Polizei, Feuerwehr und öffentlicher Nahverkehr verfügen ohnehin über generelle Sondergenehmigungen – unabhängig von Emissionsklasse.

Ziel: Saubere Luft und mehr Lebensqualität

Palmas Umweltzone ist kein isoliertes Projekt, sondern Teil eines größeren urbanen Nachhaltigkeitsplans, den Spanien im Rahmen europäischer Klimaziele umsetzt. Madrid, Barcelona und Sevilla sind mit ähnlichen Systemen bereits vorangegangen. Nun zieht Mallorca nach.

Neben dem Umweltaspekt geht es auch um Lärmreduktion, Verkehrsberuhigung und Tourismusmanagement – denn insbesondere in der Hochsaison leidet Palmas Innenstadt unter enormem Verkehrsaufkommen.

Kritiker bemängeln, dass die Information zur Umstellung zu knapp und die Ausnahmen zu bürokratisch seien. Die Stadt hält dagegen: Ohne klare Regeln und digitale Kontrolle ließe sich der Wandel nicht umsetzen.

So prüfen Sie Ihre Plakette

Wer künftig auf Nummer sicher gehen will, kann kostenfrei auf der DGT-Webseite das eigene Kennzeichen eingeben und sofort sehen, ob das Fahrzeug die Umweltauflagen erfüllt:

➡️ https://sede.dgt.gob.es

Alternativ hilft auch der Gang zur Post oder in eine autorisierte Werkstatt. Wichtig ist: Die Plakette sollte sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden – sonst droht trotz Zulassung ein Bußgeld.