Nackte Oberkörper im Stadtbild: Damit soll in Palma bald Schluss sein. Foto: P. Pellicer

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Der Fahrplan zur Verabschiedung der städtischen Verordung für korrektes Benehmen in Palma steht: Das Regelwerk, mit dem die Stadt für Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum sorgen möchte, soll am Montag kommender Woche in einer außerordentlichen Stadtratssitzung verabschiedet werden und zum Juni in Kraft treten, einen Monat später als ursprünglich geplant.

Die Verabschiedung der Stadtverordnung durch die konservative Mehrheit im Parlament gilt als sicher. Bereits am Montag hatte ein Ausschuss im Rathaus den Text des Regelwerks gegen die Stimmen der Linksopposition beschlossen. Die sozialistische Fraktion lehnte das Regelwerk ab, da zu viele Einwendungen keinen Eingang in die Schlussfassung des Textes gefunden haben.

Die sogenannte Verordnung für korrektes Verhalten (ordenanza cívica) wurde seit nunmenhr einem Jahr von den Lokalpolitikern und gesellschaftlichen Gruppen beraten und debattiert. Sie soll der Polizei eine rechtliche Grundlage bieten, eine Vielzahl von beklagten Missstände im öffentlichen Zusammenleben ahnden zu können. Ihr vordingliches Ziel ist es, Nacktheit im Stadtbild, Alkoholexzesse, Lärmbelästigung und Verunreinigungen zu unterbinden.  

Folgende Bereiche werden durch die Verordnung geregelt:

Badebekleidung
Wer  in Zukunft mit freiem Oberkörper oder im Badeanzug durch Palma flaniert, muss sich auf eine Geldbuße gefasst machen. Das Verbot gilt auch im öffentlichen Nahverkehr,  nicht jedoch an Strandpromenaden und Straßen, die zu den Stränden führen. Ein Verstoß wird mit 50 bis 200 Euro bestraft.

Alkoholkonsum
Gegen Saufgelage unter freiem Himmel will die Stadt mit harten Bandagen kämpfen. Das „Eimersaufen” an der Playa de Palma ist damit angezählt. Alkoholkonsum auf den Straßen und am Strand ist bald tabu, jedenfalls in größeren Gruppen und wenn es zu Lärmbelästigungen kommt. Die Getränke werden konfisziert und das Vergehen mit 200 bis 400 Euro geahndet.

Sauberkeit
Auf die Straße spucken oder urinieren kostet 50 Euro. Ebenso geahndet wird das Ausspucken von Kaugummis,  das Wegwerfen von Zigarettenkippen und das Ausklopfen von Teppichen im öffentlichen Raum. Die Höhe des Bußgeldes beträgt auch hier 50 Euro. Bei einem besonders schweren Fall von Umweltverschmutzung können die Beamten bis zu 200 Euro verhängen.

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Betteln
Das sogenannte „aggressive Betteln“ ist den Stadtherren schon lange ein Dorn im Auge. Wer zu nachdrücklich oder unter Androhung von Gewalt um Geld bittet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Vor allem, wenn Minderjährige betroffen sind. Scheibenputzen an den Ampeln wird durch das neue Regelwerk verboten. In Fällen „echten Bettelns“ plant die Verwaltung, sofort das Sozialamt einzuschalten. Unter keinen Umständen, so Tourismusdezernent Álvaro Gijón, dürfe die neue Verordnung zulasten der Schwächsten der Gesellschaft gehen.

Tiere
Zur Kasse gebeten werden Hundebesitzer, die den Kot ihrer Vierbeiner nicht beseitigen, allerdings mit deutlich niedrigeren Bußgeldern als in der Vorgängerverordnung. Dort waren noch Strafen bis zu 1500 Euro vorgesehen. In der neuen „Ordenanza Cívica” sind es nur noch 50 bis 200 Euro.

Straßenprostitution
In Zukunft werden nur noch die Freier, nicht mehr die Prostituierten bestraft. Aus dem Gesetzestext wurden sämtliche Formulierungen, die sich auf die Dirnen beziehen, gestrichen. So kann mit 200 bis 400 Euro be-straft werden, wer die Dienste in Anspruch nimmt, nicht aber, wer sie anbietet.

Klimaanlagen
Wer mit Klimaanlagen heizt oder kühlt, sollte darauf achten, dass Nachbarhäuser nicht davon beeinflusst werden. Sinkt oder steigt die Temperatur in angrenzenden Gebäuden aufgrund der Klimaanlage um mehr als drei Grad Celsius, droht eine Geldbuße.

Strandbenutzung
Wer trotz Badeverbot bei roter Flagge im Meer badet, wird um 200 bis 400 Euro „erleichtert”. Glasgefäße sollten besser zu Hause gelassen werden. Am Strand werden sie nicht mehr geduldet.

Schmierereien
Graffiti, Bemalungen und Schmierereien jeglicher Art sollen aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Egal ob auf Hauswänden,  Nahverkehrsmitteln oder auf dem Boden. Sprayer und andere „Kreative” zahlen, sofern sie erwischt werden, 200 bis 400 Euro Strafe. Die Schmierfinken können von der Polizei dazu verpflichtet werden, ihr „Werk“ selbst zu beseitigen.

Radfahren
Zweiradfreunde aufgepasst! Radfahren auf dem Gehsteig kostet 50 bis 200 Euro.

Straßenkünstler
Straßenmusiker dürfen in Zukunft nicht mehr unmittelbar vor Geschäften, Denkmälern und historischen Gebäuden musizieren, wenn so der Zugang zu diesen verhindert oder erschwert wird. Außerdem müssen sie sich an die Ruhezeiten halten (22 bis 10 Uhr, in der Altstadt 21 bis 10 Uhr, und 14 bis 17 Uhr). Besonders laute Instrumente sind gänzlich verboten (Schlagzeuge, Trommeln, Trompeten). Aufgrund des heftigen Widerstandes der Straßenkünstler gegen die neue Stadtverordnung wollen sich die Stadtobersten im Sommer mit diesen an einen Tisch setzen und über ein gesondertes Regelwerk diskutieren.