José Ramón Bauzá 2011 bei Ablegen des Amtseids als balearischer Ministerpräsident. | Foto: Archiv Ultima Hora

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Das Führen einer Apotheke ist mit dem Amt des balearischen Ministerpräsidenten kompatibel. Zu dieser Entscheidung kam der balearische Gerichtshof, nachdem die Opposition im Jahre 2012 Klage erhoben hatte. Die Sozialisten warfen dem konservativen Regierungschef José Ramón Bauzá vor, Amt und Privatunternehmen unrechtmäßig miteinander vereinbart zu haben.

Aus diesem Komplex resultierten eine Reihe von Fragen, mit denen sich die Richter zu befassen hatten. Darf Bauzá, der von Beruf Apotheker ist, das Unternehmen auch während seiner Amtszeit als Ministerpräsident fortführen? Oder müsste er sich von der "Farmacia" in seinem Heimatort Marratxí trennen? Darf er die Einkünfte aus dem Privatunternehmen sein Eigen nennen? Und sind die Einnahmen rechtlich korrekt angegeben und versteuert worden?

Dem am Mittwoch bekanntgegebenen Gerichtsurteil zufolge, hat Bauzá nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Ministerpräsident hatte sich das Fortführen der Apotheke 2012 durch einen Beschluss seines Regierungskabinetts genehmigen lassen. Dieses Vorgehen wurde nun von den Richtern nicht beanstandet.