Ein bewässerter Golfplatz bei Benidorm auf dem spanischen Festland. | Foto: Archiv Ultima Hora

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Die Golfplätze auf Mallorca dürfen nach einem Gesetz von 1988 einzig mit geklärtem Abwasser beregnet werden. Doch es gibt Plätze, die von dieser strengen Vorgabe befreit sind, dank Ausnahmeregelungen. Derzeit nimmt die Balearen-Regierung diese Ausnahmen unter die Lupe. Sie prüft, ob die einstige Erteilung juristisch haltbar ist. 

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Wie die spanische Tageszeitung Ultima Hora am Montag berichtete, gibt es zwei Golfplätze, die zum Bewässern des Rasens Grundwasser verwenden, sowie einen weiteren, der entsalztes Meerwasser nutzt. Im ersten Fall berufen sich die Golfplatzbetreiber darauf, dass ihre Plätze älter als des Gesetz und deshalb von der Regelung ausgenommen seien. In dem anderen Fall war die Ausnahmeregelung vom früheren balearischen Umweltminister Biel Company erteilt worden.

Zum Hintergrund: Angesichts der knappen Grundwasservorkommen und der in diesem Winter geringer ausgefallenen Regenmenge bereitet die Balearen-Regierung derzeit einen Notfallplan gegen Dürre vor. Einen solchen Plan hat es bislang auf den in Inseln nicht gegeben. Er soll die juristische Grundlage bilden, wenn bei Bedarf Vorgaben zum Einsparen von Wasser notwendig sind oder Nutzungsverbote verhängt werden müssen.