Begehrt: Wohnungen in Mehrfamilienhäusern als Ferienunterkunft. | Foto: Enric Borras

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Die komplizierte Rechtslage um die Ferienvermietung auf den Balearen wird um eine neue Facette reicher: Wohnungseigentümer fordern eine Verschiebung der Steuerpflicht um zwei Monate. Der Hintergrund: Die Übernachtungssteuer für Urlauber auf den Balearen tritt zum 1. Juli im Kraft.

Parallel dazu arbeitet das balearische Tourismusministerium derzeit für die Ferienvermietung eine neue Regelung aus. Sie soll, so lautet der Auftrag des Balearen-Parlaments, innerhalb von sechs Monaten, also bis September, vorliegen. Von daher fordern die Immobilienbesitzer einen Aufschub der Steuerpflich um zwei Monate.

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Der Verein für touristische Ferienvermietung (Aptur) erkennt die Steuerpflicht durchaus an, verlangt aber schon lange eine rechtliche Regelung für das Gewerbe. "Es ist nicht kohärent, dass die Immobilienbesitzer eine Steuer bezahlen müssen, ohne dass die Ferienvermietung geregelt ist", sagte Aptur-Sprecherin Irene Perelló.

Unter den Immobilienbesitzern geht die Angst um, nach dem Bezahlen der Urlaubersteuer für Übernachtungen erfasst und sanktioniert zu werden, falls sie mit dem Vermietungen von Wohnungen gegen das derzeit gültige Tourismusgesetz verstoßen sollten. Dieses untersagt unter anderem das Bewerben einer solchen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf einschlägigen Internetportalen.