Juan Estarellas ist Präsident der Vereinigung für touristische Vermietungen in Apartments und Wohnungen auf den Balearen (Aptur). | Jaume Morey

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Einen Tag vor Ablauf der öffentlichen Auslegungsfrist für das Gesetzesvorhabens der Balearen-Regierung zur Ferienvermietung hat die Vereinigung für touristische Vermietungen in Apartments und Wohnungen (Aptur) mehr als 300 Einwendungen eingereicht. "Für nahezu jeden Paragraphen des Gesetzentwurfs gibt es einen Änderungsvorschlag", teilte ein Aptur-Sprecher am Montag mit.

Der Text des Entwurfs habe die hohen Erwartungen großer Teile der Tourismuswirtschaft nicht erfüllt. Kritisiert wurde unter anderem die Vorgabe als willkürlich, wonach die Immobilien mindestens zehn Jahre alt sein müssten. Die Einbindung der Eigentümerversammlung, die per Mehrheit für oder wider die touristische Vermietung von Wohnung  entscheiden dürfe, widerspreche zudem dem spanische Mietrecht. 

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Weiter kritisierte Aptur, die Einteilung der Kommunen in Zonen, in denen vermietet werden dürfe oder nicht, entbehre objektiven Kriterien und sei dadurch diskriminierend. Auch die Forderung nach individuellen Wasserzählern wurde  als unverhältnismäßig abgelehnt.

Die Auslegungsfrist endet am Dienstag, 17. Januar. Aptur vertritt als Vereinigung neben eigenen auch die Einwendungen von hunderten von Privateigentümern und kooperiert eng mit Wirtschaftsverbänden, die für eine Liberalisierung der Ferienvermietung in Apartments sind, wie etwa der kleine und mittlere Einzelhandel, Taxifahrer, Freizeitunternehmer.