Sie machen sich für die private Ferienvermietung auf den Balearen stark. | Joan Torres

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Die Verfechter der privaten Ferienvermietung, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, haben mit dem Inkrafttreten der Novelle des balearischen Tourismusgesetzes im August den Kürzeren gezogen. Das Regelwerk setzt derzeit die Genehmigung von solchen Vermietungen per Moratorium aus. Inselrat und Stadtrat von Palma arbeiten ihrerseits einen Plan aus, der dann festlegen soll, in welchen Zonen und unter welchen Bedingungen solche Immobilien künftig vermietet werden können - oder eben auch nicht.

Ein Abschluss der Zonifizierunspläne ist indes nicht absehbar. Zumindest das Rathaus von Palma kann keinen vorläufigen Termin nennen. Im Inselrat geht man davon aus, die Pläne bis Jahresende abgeschlossen zu haben. Offiziell haben die beiden Behörden im Sinne des Moratoriums eine Frist von einem Jahr, um den Zonenplan zu verabschieden.

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Ungeachtet dieser Entwicklung wollen die Befürworter der privaten Ferienvermietung nicht klein beigeben. Sie hoffen, dass die spanische Zentralregierung das regionale Gesetz moniert und es auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen lässt. Die Vermietungsorganisationen sehen mindestens zwei spanische Gesetze in Sachen Mietrecht durch das balearische Tourismusgesetz verletzt.

Sollte der Staat das Archipelsgesetz nicht anfechten, haben die Befürworter die Möglichkeit, eigenständig vor dem Verfassungsgericht zu klagen. Dieser Weg sei jedoch zeit- und kostenintensiv. Auch müssten sich eine Reihe von balearischen Parlamentsabgeordneten dem Vorhaben anschließen.

Die Vermietungsverfechter wie Immobilienbesitzer, Suchportale und Einzelhandel errechneten, dass das Mietverbot für die Inselwirtschaft Einnahmenverluste von rund einer Milliarde Euro im Jahr bedeutet. Die Vermietungsgegner wiederum freuen sich, dass im Internet bis zu 36.000 Angebote für Ferienvermietung verschwunden sind, die nun für Langzeitmieten frei werden dürften.