Die Finca „Es Verger”, auf der sich das Castell d’Alaró befindet, kostet eine Million Euro. | Archivo Ultima Hora

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Auch wenn gemeinhin stets von der „Ecotasa”, der „Ökosteuer”, die Rede ist – streng genommen stimmt das so nicht. Vielmehr ist der exakte Name der Steuer folgender: „Llei de l’impost sobre estades turístiques a les Illes Balears i de mesures d’impuls del turisme sostenible”: „Gesetz über die Besteuerung touristischer Aufenthalte auf den Baleareninseln und über Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus.”

Durch den Begriff „Ecotasa” wird leicht die Erwartung geweckt, das Geld müsse ausschließlich der Umwelt zugute kommen. Das ist so jedoch nicht vorgesehen. Im Gesetz ist die Verwendung für folgende Zwecke vorgesehen:

Schutz, Bewahrung, Modernisierung und Wiederherstellung der Natur, des ländlichen und landwirtschaftlich genutzten Raumes sowie des Meeres.

⇒ die Verringerung der Saisonabhängigkeit, Schaffung und Aktivierung touristischer Nebensaison-Produkte, und Förderung des nachhaltigen Tourismus.

⇒ Rückgewinnung und Rehabilitation des historischen und kulturellen Erbes.

⇒ Förderung von Projekten der wissenschaftlichen Forschung, Entwicklung und Innovation, die zur Diversifizierung der Wirtschaft beitragen, zum Kampf gegen den Klimawandel oder mit dem Tourismus zu tun haben.

⇒ Verbesserung der Ausbildung und der Qualität der Beschäftigungsverhältnisse. Förderung des Nebensaison-Arbeitsmarktes.

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Neben dieser inhaltlichen Einschränkung sieht das Gesetz eine prozentuale Aufteilung der Einnahmen aus der Steuer auf die einzelnen Inseln vor. Mallorca stehen demnach 68 bis 74 Prozent zu, Menorca 10 bis 14 Prozent, Ibiza 12 bis 16 und Formentera 1,3 bis 1,8 Prozent.

Laut der Präambel des Gesetzes ist die Steuer als „Entschädigung” für die negativen Folgen des Tourismus gedacht, für Umweltschäden, soziale Verwerfungen und prekäre Arbeitsverhältnisse. Auf der anderen Seite soll sie dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit des balearischen Tourismussektors durch mehr Nachhaltigkeit und qualitativ hochwertigere Angebote zu verbessern. Die Steuer solle von denjenigen bezahlt werden, die ihren Urlaub in touristischen Unterkünften verbringen, und „direkt oder indirekt das natürliche Gleichgewicht stören, was Folgen für die Gesamtheit der Gesellschaft hat”.

Die Regelung zur Entscheidungsfindung darüber, welche Projekte gefördert werden, sieht folgendermaßen aus: Die Balearen-Regierung hat die „Comissió d’Impuls del Turisme Sostenible” gegründet. Dieser gehören neben Vertretern der Balearen-Regierung Vertreter der Inselräte, der Stadt Palma, des Gemeindeverbandes, der Gewerkschaften, der Unternehmerverbände und Vertreter von Umweltverbänden an (insgesamt 32 Personen). Die Mitglieder dieser „Kommission zur Förderung des nachhaltigen Tourismus” können förderungswürdige Projekte vorschlagen. Mitarbeiter der Tourismusbehörde ATB prüfen diese Projekte und bewerten sie nach einem Punktesystem.

Eine bedeutende Rolle kommt laut Gesetz dem Exekutivkomitee der Kommission zu. Auch in diesem sitzen Vertreter oben genannter Organisationen, allerdings in geringerer Zahl (17 Personen). Das Exekutivkomitee soll die Strategie der Investitionspolitik festlegen. Ferner „analysiert und wählt es die vorgeschlagenen Projekte aus”, die dann von der Kommission in ihrer Gesamtheit beschlossen werden müssen. Allerdings hat die Stimme der Balearen-Regierung besonderes Gewicht: Sowohl in der Kommission als auch im Exekutivkomitee gilt das Votum des Govern jeweils 50 Prozent der Stimmen – eine Tatsache, an der es viel Kritik gibt.

Das Gesetz zur Einführung der Steuer trat im Frühjahr 2016 in Kraft, seit dem 1. Juli 2016 müssen die Urlauber die Abgabe zahlen. Im ersten Jahr flossen so 30 Millionen in den eigens geschaffenen „Fonds für nachhaltigen Tourismus”, 2017 waren es dann 64 Millionen Euro. Im laufenden Jahr sind etwas mehr als 100 Millionen Euro eingeplant. Die Betreiber der Übernachtungsbetriebe sind verpflichtet, die Steuer von ihren Kunden zu kassieren und an das Finanzamt abzuführen.

Weitere offizielle Infos über die Verwendungszwecke der Übernachtungssteuer finden Sie hier

Der Bericht ist Teil des Themas der Woche im Mallorca Magazin. Die vollständige Berichterstattung lesen Sie in der Ausgabe (25/2018) oder auf E-Paper.