Mallorca-Rapper Josep Miquel Arenas alias Valtonyc. | Ultima Hora

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Die Delikte, die dem Mallorca-Rapper Valtonyc alias Josep Miquel Arenas in Spanien vorgeworfen werden, sind in Belgien offenbar nicht strafbar.

Ein Gericht in Gent hat am Montag seine Auslieferung nach Spanien abgelehnt, da sich die inkriminierten Liedtexte des 24-Jährigen nach Auffassung der Juristen im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegen. Weder Majestätsbeleidigung noch "Verherrlichung des Terrorismus" existierten in der belgischen Rechtsordnung, hieß es zur Begründung.

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Damit ist der von Spanien ausgestellte europäische Haftbefehl gegenstandslos, obwohl Valtonyc vor seiner Flucht ins Ausland vom Obersten Gericht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. "Wir haben Recht bekommen, heute ist ein großer Tag", sagte Verteidiger Gonzalo Boye gegenüber den Medien. Glückwünsche kamen auch von der grünlinken Regionalpartei Més auf Mallorca.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Möglicherweise wird es eine Berufung bis zu den höchsten belgischen Instanzen geben. Sollte Valtonyc nach Spanien zurückkehren, gilt außerdem weiterhin ein nationaler Haftbefehl, der zumindest so lange in Kraft bleibt, bis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über die Sache entschieden ist.