Blick in den Flughafen Düsseldorf. | Flughafen Düsseldorf

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Wie es nach der gerichtlichen Aufhebung der Einreiseverordnung in Nordrhein-Westfalen weitergehen wird, ist nach wie vor nicht klar. „Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster wirft grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem bisherigen System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten auf", hieß es aus dem Gesundheitsministerium des Bundeslandes. Man habe die anderen Bundesländer umgehend informiert.

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte am Freitag die in der Corona-Einreiseverordnung geregelte Quarantänepflicht für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten wie Mallorca gekippt.

Die Kommunen in NRW reagierten inzwischen auf die Entscheidung. „Es besteht nach der neuen Rechtslage bis auf weiteres keine Pflicht zur Quarantäne von Reiserückkehrern in NRW", stellte etwa der Kreis Steinfurt klar. Wer momentan aus Mallorca kommend etwa in Düsseldorf landet, muss sich also nicht in die vom Bund vorgeschriebene Pflicht-Quarantäne begeben.