Wie es nach der gerichtlichen Aufhebung der Einreiseverordnung in Nordrhein-Westfalen weitergehen wird, ist nach wie vor nicht klar. „Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster wirft grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem bisherigen System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten auf", hieß es aus dem Gesundheitsministerium des Bundeslandes. Man habe die anderen Bundesländer umgehend informiert.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte am Freitag die in der Corona-Einreiseverordnung geregelte Quarantänepflicht für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten wie Mallorca gekippt.
Die Kommunen in NRW reagierten inzwischen auf die Entscheidung. „Es besteht nach der neuen Rechtslage bis auf weiteres keine Pflicht zur Quarantäne von Reiserückkehrern in NRW", stellte etwa der Kreis Steinfurt klar. Wer momentan aus Mallorca kommend etwa in Düsseldorf landet, muss sich also nicht in die vom Bund vorgeschriebene Pflicht-Quarantäne begeben.
3 Kommentare
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Wenn diese UNklarheit mehr Menschen davon überzeugt, Kontakte durch weniger Reisen zu vermeiden hat es doch etwas Gutes.
@Gloria Entscheidend ist doch nicht, wo Du aussteigst, sondern wo Du hinreist. Wenn Du nach Bayern oder BaWü reist, dann gilt für Dich die Corona Verordnung in diesen Bundeslândern. Und die besagen, dass Du in Quaränte müsst wenn Du vorher in einem Risikoland warst.
super ! dann sind wenigstens die eurowings und ryanair flüge nach düsseldorf und. köln voll gebucht , den nachlauf nach BaWü und Bayern macht die Bimmelbahn mit dem ICE da rentiert sich der umsteige Flug PMI-DUS-STR oder MUC doch wieder. gut man ist 6-8 Stunden unterwegs aber wenn s die 5 Tage Quarantäne spart 😀