Die Fassade des "Tribunal Superior de Justicia de Baleares". | Ultima Hora

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Das Oberste Gericht von Mallorca und den Nachbarinseln, das "Tribunal Superior de Justicia de Baleares TSJB" – hat die Regionalregierung gezwungen, eine Vorab-Entscheidung zur Verlängerung der Ausgangssperre zu treffen. Eine entsprechende vorherige Anfrage bei den Richtern sei unzulässig, wurde am Mittwoch mitgeteilt. Zunächst müsse die Exekutive eine formelle Entscheidung treffen, erst dann werde man darauf reagieren.

Ministerpräsidentin Francina Armengol will die nächtliche Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr beibehalten, obwohl der spanienweite Alarmzustand am Sonntag, 9. Mai, endet. Im Prinzip ist diese Maßnahme an den Alarmzustand gebunden. Das gilt auch für die Restriktionen für private Treffen sowie die Pflicht zur Vorlage eines Corona-Tests bei Einreisenden aus dem Inland.

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Am Mittwochnachmittag beschloss dann das Kabinett der Regionalregierung in einer eilig einberufenen Sitzung die Verlängerung der strittigen Restriktionen. Jetzt muss sie wieder bei dem Gericht vorsprechen. Wann sich dieses dann äußert, ist unklar. Ein Wegfall der Ausgangssperre steht noch immer im Raum.

In einer Eilantwort auf eine Anfrage der Regionalregierung hatte sich die Staatsanwaltschaft am Dienstag gegen die Beibehaltung der Ausgangssperre ausgesprochen. Damit wurde Armengol eine schwere Schlappe zugefügt.

(aktualisiert um 16:08 Uhr)