Das Zentrum von Palma de Mallorca während des Lockdowns. | Ultima Hora

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Wer auf Mallorca im Frühling des vergangenen Jahres den Lockdown verletzt hatte, könnte sein Bußgeld erlassen bekommen. Das spanische Verfassungsgericht in Madrid prüft derzeit, ob diese Anti-Corona-Maßnahme überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbart werden kann.

In jenem Zeitraum waren in ganz Spanien etwa eine Million Bußgelder verhängt worden, die Standardstrafe betrug 601 Euro.

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Sollte das Gericht den Lockdown für verfassungswidrig erklären, müssen die Personen, die noch zahlen müssen, dies nicht mehr tun. Diejenigen jedoch, deren Verfahren mit der Begleichung des Betrags abgeschlossen wurde, bekommen ihr Geld nicht zurück.

Im Frühling 2020 durfte man nur mit einer Ausnahmegenehmigung oder für den Gang zum Supermarkt oder zum Arzt hinaus auf die Straße.