Die neue Verordnung bezieht sich auf Beschilderungen unterhalb gängiger Verkehrszeichen. | Nekane Domblás

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Zusätzliche Infos unter Verkehrszeichen, wie beispielsweise Uhrzeitbeschränkungen in Parkverbotszonen, dürfen auf den Balearen jetzt ausschließlich auf Katalanisch ausgeschildert werden, sofern kein Platz vorhanden ist, um sie auch in Spanisch zu kennzeichnen. Das regelt seit kurzem ein neuer von der Zentralregierung verabschiedeter Gesetzesparagraph.

Bisher war es so, dass Verkehrsschilder entweder ausschließlich in spanischer Sprache oder aber in den beiden Amtssprachen aufgestellt werden müssen. Für den Fall, dass eine Beschilderung in beiden Sprachen aus Platzgründen nicht möglich ist, sieht Artikel 56 der neuen Verordnung jetzt vor, dass die schriftlichen Angaben zu den Straßenschildern in nur einer Amtssprache der autonomen Gemeinschaft erscheinen dürfen

Vorausgegangen war dieser neuen Verordnung ein monatelanger Rechtsstreit zwischen der balearischen Landesregierung und Madrid. Am Ende erklärte sich die spanische Regierung bereit, der Forderung aus Palma nachzugeben, da dies "eine Möglichkeit sei, den Reichtum und die sprachliche Vielfalt der Balearen, aber auch der anderen Gemeinschaften mit eigener Sprache zu bewahren".